Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung

Krankheitsbedingte Kündigungen sind in der Arbeitswelt nicht unüblich. Arbeitgeber müssen jedoch bei einer solchen Kündigung verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigen, darunter die Kündigungsfrist.
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Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung
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Krankheitsbedingte Kündigung und der Kündigungsschutz

Eine krankheitsbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Gesundheitsprobleme nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies kann auf längere Krankheitszeiten oder chronische Erkrankungen zurückzuführen sein. Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers spielt hier eine entscheidende Rolle.

Beispiel: Ein Mitarbeiter ist aufgrund einer schweren Krankheit seit mehreren Monaten arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber erwägt eine krankheitsbedingte Kündigung.

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz in Deutschland regelt den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeiten und dort länger als sechs Monate beschäftigt sind, genießen Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass eine krankheitsbedingte Kündigung bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um rechtlich wirksam zu sein.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit acht Jahren in einem Unternehmen mit 50 Mitarbeitern beschäftigt. Er erkrankt schwer und wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber möchte kündigen, muss jedoch die Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes beachten.

Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge

Die Kündigungsfristen können auch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt sein. Diese Vereinbarungen können von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen und sollten bei einer krankheitsbedingten Kündigung beachtet werden.

Beispiel: Ein Tarifvertrag für die Mitarbeiter eines Unternehmens sieht vor, dass die Kündigungsfrist bei krankheitsbedingten Kündigungen länger ist als die gesetzliche Frist.

Individuelle Vertragsvereinbarungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in ihren Arbeitsverträgen individuelle Kündigungsfristen vereinbaren. Diese Vertragsklauseln können die gesetzlichen Regelungen ergänzen oder ändern und sollten sorgfältig geprüft werden.

Beispiel: Ein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel, die eine längere Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung vorsieht.

Dauer der Krankheit

Die Dauer der Krankheit kann die Kündigungsfrist beeinflussen. Bei langfristigen oder wiederkehrenden Erkrankungen kann der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers stärker sein, da der Arbeitgeber in solchen Fällen besonders gute Gründe für eine Kündigung nachweisen muss.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer war aufgrund einer schweren Erkrankung mehrere Jahre lang immer wieder arbeitsunfähig. Der Arbeitgeber möchte nun kündigen, muss aber die lange Krankheitsgeschichte berücksichtigen.

Beteiligung des Betriebsrats

Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, muss dieser in den Kündigungsprozess einbezogen werden. Die Zustimmung des Betriebsrats kann die Kündigungsfristen beeinflussen und sollte beachtet werden.

Beispiel: Der Arbeitgeber plant eine krankheitsbedingte Kündigung und muss den Betriebsrat über den geplanten Schritt informieren und seine Meinung dazu einholen.

Insgesamt ist es ratsam, bei einer krankheitsbedingten Kündigung rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Umstände zu klären und sicherzustellen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgt. Die genaue Kündigungsfrist kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und sollte daher sorgfältig geprüft werden.

Fristlose Kündigung wegen Krankheit: Gibt es diese Option?

Nein, eine fristlose Kündigung aufgrund von Krankheit ist in Deutschland nicht vorgesehen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung läuft zunächst die ordentliche Kündigungsfrist ab, bevor der Arbeitnehmer den Betrieb verlässt und keine Gehaltszahlungen mehr erhält. Die Dauer dieser Frist kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren und ist oft im Arbeitsvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt.

In seltenen Fällen kann eine krankheitsbedingte Kündigung jedoch als außerordentliche Kündigung erklärt werden. Die außerordentliche Kündigung tritt normalerweise ohne Einhaltung einer Frist ein, aber bei krankheitsbedingten Kündigungen aufgrund der besonderen Umstände, die die Krankheit des Arbeitnehmers mit sich bringt, gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine soziale Auslauffrist. Diese Auslauffrist ist in der Regel genauso lang wie die Frist für die ordentliche Kündigung.

Die außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit kann in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:

  • Wenn ein Tarifvertrag die ordentliche Kündigung ausschließt.
  • Wenn das Gesetz die ordentliche Kündigung verbietet, beispielsweise für Betriebsratsmitglieder.


In solchen Situationen muss der Arbeitgeber die längste Kündigungsfrist wählen, die für eine ordentliche Kündigung gelten würde. Dies wird als soziale Auslauffrist bezeichnet. Wenn das Arbeitsverhältnis jedoch so gestört ist, dass der Arbeitnehmer langfristig nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu erbringen (sinnentleertes Arbeitsverhältnis), kann die außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden. In einem solchen Fall besteht eine erhebliche Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses, da der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht in der Lage ist, seine vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

Kündigungserklärungsfrist

Die außerordentliche Kündigung wegen Krankheit muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen erklärt werden. Diese Frist beginnt gemäß § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB ab dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt.

Für sogenannte Dauertatbestände, wie die außerordentliche Kündigung eines tariflich Unkündbaren aufgrund dauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, beginnt die Frist mit dem letzten Vorfall, der das abschließende Glied in der Kette ähnlicher Ereignisse darstellt.

Insgesamt ist die fristlose Kündigung wegen Krankheit in Deutschland äußerst selten und unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich in solchen Fällen rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Fazit: Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung

Die Kündigungsfrist bei einer krankheitsbedingten Kündigung in Deutschland ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmern einen gewissen Schutz vor krankheitsbedingten Kündigungen, insbesondere bei längeren Betriebszugehörigkeiten und in größeren Unternehmen.

Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und individuelle Vertragsvereinbarungen können die gesetzlichen Kündigungsfristen ergänzen oder ändern, daher sollten sie immer sorgfältig geprüft werden. Die Dauer der Krankheit kann ebenfalls eine Rolle spielen, insbesondere bei langfristigen oder wiederkehrenden Erkrankungen.

Die Beteiligung des Betriebsrats ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der die Kündigungsfristen beeinflussen kann. Es ist ratsam, in Fällen einer krankheitsbedingten Kündigung rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Kündigung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Insgesamt zeigt sich, dass die Kündigungsfrist bei krankheitsbedingten Kündigungen in Deutschland komplex sein kann und von vielen Faktoren abhängt. Arbeitnehmer sollten ihre individuelle Situation sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgt.

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