Diese Rechte haben Facebook-Nutzer bei einem Datenleck
Grundsätzlich gilt es zunächst zu prüfen, ob man selbst von dem Datenleck bei Facebook betroffen ist. Sollte sich der Verdacht bestätigen, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Rechte liegen auf Seiten der Nutzer, so viel sei an dieser Stelle schon einmal gesagt. Wer selbst von dem Datenleck betroffen ist, hat unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 3.000 oder sogar 5.000 Euro.
Grundsätzlich hat jeder Nutzer Anspruch auf Schadensersatz, wenn er Opfer eines Datenlecks bei Facebook geworden ist. Denn der Betreiber, in diesem Fall META, ist nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, die Daten der Nutzer vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Erst kürzlich gab es ein erdbebenartiges Urteil, nachdem META zu einem millionenschwerem Schadenersatz verurteilt wurde. Der Grund dafür ist einfach: Es sind wieder Daten aus Europa legal in die USA gelangt.
Grundsätzlich ist jeder private Kläger gut beraten, sich an einen Anwalt zu wenden. Auch wenn nur der Verdacht besteht, dass man selbst Opfer eines Facebook-Datenlecks geworden ist, lohnt sich das Gespräch. Mit wenigen Klicks lässt sich herausfinden, ob und welche Daten betroffen sind. Auch die Höhe eines möglichen Schadensersatzes kann besprochen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eigentlich nur ein kleiner Privatnutzer ist und gegen einen Branchenlöwen antritt. Das Recht der Datenschutz-Grundverordnung ist in erster Linie immer auf der Seite des Geschädigten. Das haben Urteile in Deutschland und Europa bereits mehrfach bestätigt.
Sicherheitslücke bei Facebook: Das kann jeder selbst tun
Laut Facebook wurde eine interne Sicherheitslücke bereits im August 2019 geschlossen. Das Problem ist aber viel größer. Denn die Daten sind nicht so sicher, wie man denkt. Vor allem Anwendungen wie Apps öffnen Tür und Tor für illegale Zugriffe. Denn hier lassen sich persönliche Daten und Informationen wie
- E-Mail-Adressen,
- Telefonnummern und
- Fotos
problemlos abgreifen. In den meisten Fällen sind sich die Nutzerinnen und Nutzer ihres fahrlässigen Verhaltens gar nicht bewusst. In den persönlichen Einstellungen unter Sicherheit kann man selbst bei Facebook Regelungen treffen. So sollten aktivierte Apps, die gerade im Verdacht stehen, auf die Daten der App zuzugreifen, sofort überprüft und deinstalliert werden.
So kommen Geschädigte beim Datenleck von Facebook zu ihrem Recht
Große Unternehmen wie Meta wissen das und werden zwar nicht bei jedem einzelnen Geschädigten dafür werben, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Man muss also selbst herausfinden, was der richtige Weg ist. Ein unverbindliches Beratungsgespräch klärt innerhalb kürzester Zeit, wie es um die eigenen Rechte im Fall des Facebook-Datenlecks steht.