Bin ich vom Facebook-Datenleck betroffen?

Facebook steht seit langem in der Kritik, weil die Daten der Nutzer immer wieder in Gefahr sind. Sie scheinen nicht ausreichend geschützt zu sein. Nicht zuletzt durch das Bekanntwerden des jüngsten Datenlecks bei Facebook, dem Millionen von Nutzern zum Opfer fielen, wurde die Kritik immer lauter. Im folgenden Artikel wollen wir daher der Frage nachgehen, wer eigentlich von dem Datenleck bei Facebook betroffen ist und wie man herausfinden kann, ob die eigenen Daten verloren gegangen sind.
Inhalt des Ratgebers
Bin ich vom Facebook Datenleck betroffen?
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Das Wichtigste zum Facebook-Datenleck auf einen Blick

In Deutschland sind rund sechs Millionen Nutzer von dem Datenleck bei Facebook betroffen. Immer mehr von ihnen klagen deshalb auf Schadenersatz, den ihnen das Gesetz auch zuspricht. Zunächst sollte man als Facebook-Nutzer prüfen, ob man zu den Geschädigten gehört. Das Ganze funktioniert in wenigen Augenblicken und ist recht einfach.

Bin ich vom Facebook-Datenleck betroffen?

Wer selbst herausfinden möchte, ob die eigene E-Mail-Adresse, Kontonummer, Telefonnummer oder Adressdaten vom Facebook-Datenleck betroffen sind, kann dies ganz einfach über unseren Datenleck Check herausfinden. Sobald man auf der Seite seine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse eingegeben hat, erhält man innerhalb weniger Augenblicke konkrete Ergebnisse.

Stellt sich in diesem Zusammenhang heraus, dass man selbst Opfer des Facebook-Datenlecks geworden ist, sollte man sich schnellstmöglich mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Insbesondere erfahrene Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien haben sich auf Opfer solcher Datenlecks und Sicherheitslücken bei sozialen Portalen spezialisiert. Sie wissen genau, was in solchen Fällen zu tun ist und bieten jedem zukünftigen Mandanten und Interessenten ein unverbindliches Beratungsgespräch an.

Anspruch auf Schadensersatz einklagen

Nach Art. 15 DSGVO hat jeder Nutzer das Recht, von Facebook Auskunft darüber zu verlangen, ob er selbst von dem Datenleck betroffen ist. Erteilt Facebook diese Auskunft nicht oder nicht vollständig, kann man allein aus diesem Verstoß einen Schadensersatzanspruch herleiten. Nähere und konkrete Informationen hierzu finden sich in Art. 82 DSGVO.

Vom Facebook Datenleck betroffen?

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