Wer macht das Gutachten nach einem Behandlungsfehler?

Nach einem Behandlungsfehler kann ein medizinisches Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Der Gutachter ist in der Regel ein erfahrener Arzt mit Fachkenntnissen auf dem betreffenden medizinischen Gebiet. Das genaue Verfahren und die Zuständigkeiten können je nach Land und Rechtssystem unterschiedlich sein.
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Wer macht nach deinem Behandlungsfehler das Gutachten?
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Nachfolgend sind einige mögliche Stellen aufgeführt, die ein medizinisches Gutachten erstellen können:

  1. Medizinischer Dienst der Krankenversicherung: In einigen Ländern verfügen die Krankenkassen über eigene Gutachterdienste oder beauftragen unabhängige Gutachter mit der Erstellung medizinischer Gutachten. Diese Gutachter prüfen den Fall im Auftrag der Krankenkasse.
  2. Medizinische Gutachterkommissionen: In einigen Ländern gibt es spezielle Kommissionen oder Gutachterausschüsse, die medizinische Gutachten erstellen. Diese Kommissionen bestehen oft aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen, die als Gutachter tätig sind.
  3. Gerichtlich bestellte Sachverständige: In einem Gerichtsverfahren kann das Gericht einen medizinischen Sachverständigen als Sachverständigen bestellen. Dieser Sachverständige wird vom Gericht bestellt und hat die Aufgabe, den Fall zu untersuchen und ein Gutachten zu erstellen, das als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts dient.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

In einigen Ländern ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Erstellung medizinischer Gutachten bei Behandlungsfehlern zuständig. Das genaue Verfahren kann von Land zu Land und von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen umfasst das Verfahren des MDK die folgenden Schritte:

  • Einreichung der Beschwerde: Der Patient oder seine Angehörigen reichen eine formelle Beschwerde bei der Krankenkasse ein und geben an, dass sie einen Behandlungsfehler vermuten. Sie legen alle relevanten medizinischen Unterlagen vor, die den Fall dokumentieren.
  • Prüfung der Beschwerde: Die Krankenkasse prüft die Beschwerde und die eingereichten Unterlagen. Sie prüft, ob hinreichende Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler vorliegen und ob ein medizinisches Gutachten erforderlich ist.
  • Beauftragung des MDK: Stellt die Krankenkasse fest, dass ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung damit. Der MDK ist eine unabhängige Institution, die über Ärzte und medizinisches Fachpersonal verfügt, um Gutachten zu erstellen.
  • Prüfung der Unterlagen: Der MDK prüft die medizinischen Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind. Dazu gehören Krankenakten, Befunde, Arztbriefe, Operationsberichte und andere relevante Dokumente. Der Gutachter kann auch die behandelnden Ärzte um ergänzende Auskünfte bitten.
  • Fallbegutachtung: Der MDK-Gutachter prüft den medizinischen Fall eingehend. Er beurteilt anhand medizinischer Standards und Leitlinien, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Der Gutachter kann auch Experten befragen oder weitere Untersuchungen veranlassen.
  • Erstellung des Gutachtens: Auf der Grundlage der Analyse und Bewertung erstellt der MDK-Gutachter ein schriftliches Gutachten. Darin werden der medizinische Sachverhalt, die Beurteilung des Falles und die Schlussfolgerungen festgehalten. Das Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Wichtig ist, dass der MDK Teil der Krankenkasse ist und seine Gutachten in erster Linie für die Krankenkasse erstellt. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kann das Gutachten des MDK als Sachverständigengutachten verwendet werden.

Was macht ein Gerichtsgutachter?

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hat die Aufgabe, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einen medizinischen Fall zu untersuchen und ein Gutachten zu erstellen. Im Folgenden sind die Schritte und Tätigkeiten aufgeführt, die ein gerichtlich bestellter Sachverständiger typischerweise durchführt:

  1. Bestellung durch das Gericht: Das Gericht bestellt einen Sachverständigen, der über die erforderliche Sachkunde und Unabhängigkeit zur Begutachtung des medizinischen Falles verfügt. Der Sachverständige wird aufgrund seiner fachlichen Qualifikation und Erfahrung ausgewählt.
  2. Prüfung der Unterlagen: Der vom Gericht bestellte Sachverständige erhält alle relevanten medizinischen Unterlagen und Akten, die den Fall betreffen. Dazu gehören Krankenakten, Befunde, Arztbriefe, Operationsberichte und andere relevante Dokumente.
  3. Untersuchung des Patienten: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass der Gutachter den Patienten persönlich untersucht. Dies kann entweder in der Praxis des Gutachters oder in einer medizinischen Einrichtung erfolgen. Die körperliche Untersuchung kann sich auf bestimmte Aspekte des Falls konzentrieren.
  4. Analyse des medizinischen Standards: Der Gutachter prüft die medizinischen Standards, Richtlinien und Leitlinien, die für den medizinischen Fall relevant sind. Er beurteilt, ob die Behandlung nach diesen Standards durchgeführt wurde oder ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
  5. Expertengespräche: Der gerichtlich bestellte Gutachter kann bei Bedarf Expertengespräche mit anderen Fachärzten führen, um spezifische Fragen oder Unsicherheiten zu klären. Diese Expertengespräche dienen der umfassenden Beurteilung des Falles.
  6. Erstellung des Gutachtens: Auf der Grundlage der Untersuchungen, Analysen und Expertengespräche erstellt der Gutachter ein schriftliches Gutachten. Das Gutachten enthält eine objektive Beurteilung des Falles, eine Darstellung des medizinischen Sachverhalts und eine Einschätzung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Es kann auch Empfehlungen für weitere Maßnahmen oder Behandlungen enthalten.

Das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen dient als Sachverständigengutachten und kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Es unterstützt das Gericht bei der Beurteilung des Falles und kann bei der Entscheidungsfindung eine wichtige Rolle spielen.

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