Die wenigsten sind in der Lage, medizinische Behandlungen und Sachverhalte vollends zu verstehen. So macht sich schnell ein Gefühl der Ohnmacht breit. Es stellt sich daher die Frage, was wirklich unter einem Behandlungsfehler zu verstehen ist.
Schwierige Frage – komplexe Antwort
Weder Ärzte noch Heilpraktiker übernehmen eine Erfolgsgarantie. Sie verpflichten sich nur dazu, den Eingriff nach den allgemeinen fachlichen Standards durchzuführen. Deshalb ist es nicht einfach zu beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliege.
Nicht immer sind die Ursachen und Hintergründe klar. Es bleibt strittig, ob die fehlerhafte Behandlung den Schaden verursacht hat. Oder hat sich der Gesundheitszustand durch den Behandlungsfehler verschlechtert? Handelt es sich nur um ein allgemeines Risiko der medizinischen Maßnahme oder um einen tatsächlichen Behandlungsfehler?
Was ist ein Behandlungsfehler?
Fehler können in den verschiedensten Bereichen der medizinischen Versorgung vorkommen. Ob im Gespräch mit dem Patienten, bei der Diagnose, bei der Behandlung, bei der Wahl der Medikamente oder bei der Operation: Behandlungsfehler können vielfältige Ursachen haben.
Nicht nur Ärzten unterlaufen Fehlhandlungen, sondern auch Krankenschwestern, Heilpraktikern, Hebammen, Psychotherapeuten – kurz: allen, die mit der Pflege und Behandlung von Patienten betraut sind.
Laut Bundesministerium für Gesundheit liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn die Behandlung nicht dem aktuellen fachlichen Standard entspricht. Dies kann auch durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal oder durch fehlerhafte Abläufe in einem Krankenhaus bedingt sein. In diesem Fall liegt ein Organisationsfehler vor.
Wie viele Behandlungsfehler passieren jährlich?
Nach Auskunft der Bundesregierung gibt es keine aussagekräftige Statistik über Behandlungsfehlervorwürfe oder konkrete Behandlungsfehler. Die Medizinischen Dienste und die Gutachterkommission veröffentlichen jährlich statistische Erhebungen. Diese basieren auf Gutachten, die von Patienten in Auftrag gegeben wurden. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher sein.
Wer ist der Ansprechpartner bei einem medizinischen Behandlungsfehler?
Je nachdem, was Sie erreichen wollen, bieten sich unterschiedliche Ansprechpartner an. Vielen Betroffenen geht es um ein klärendes Gespräch mit den Verursachern. Krankenhäuser haben für solche Fälle ein Beschwerdemanagement installiert. In einigen Ländern gibt es auch unabhängige Patientenfürsprecher, der so genannte Ombudsfrau oder Ombudsmann.
Anwälte und Experten für Medizinrecht setzen sich für die Rechte der Patienten ein und bieten eine umfassende Beratung und Betreuung an.
Anonym und kostenlos kann sich jeder bundesweit an ein anderes Beratungstelefon wenden. Unter der Nummer 0800-0117722 besteht das Angebot einer unabhängigen Patientenberatung.
Wie beweise ich einen Behandlungsfehler?
In den meisten Fällen ist ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich. Wenn Mediziner Fehler machen und durch ihr Handeln Patientinnen und Patienten geschädigt werden, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz bestehen. Dazu ist es notwendig, den jeweiligen Behandlungsfehler nachzuweisen und nachvollziehbar darzulegen, dass durch diesen Fehler ein Schaden entstanden ist.
Jeder Patient hat das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte, die im ersten Schritt anzufordern ist. Das weitere Vorgehen sollte im konkreten Fall immer mit einem Fachmann erfolgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Beurteilung von Behandlungsfehlern eine große Herausforderung darstellt. Eine schlüssige Beweisführung und der Nachweis des Zusammenhangs zwischen Behandlungsfehler und Schaden sind Voraussetzung für eine mögliche Entschädigung.