Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers. Sie wird wie eine Sonderzahlung behandelt. Sie ist eine Art Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Außerdem soll die Abfindung den Verdienstausfall ausgleichen.
Abfindungen werden in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen gezahlt. In den meisten Fällen möchte der Arbeitgeber durch die Zahlung einer Abfindung eine Kündigungsschutzklage vermeiden. Im Vorfeld können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen. Außerdem kann ein Gericht im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung festsetzen.
Ist die Abfindung zu versteuern?
Ja, auch wenn der Arbeitgeber eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt, ist diese Einmalzahlung voll steuerpflichtig. Das heißt, die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig. Sie gehört nämlich zu den außerordentlichen Einkünften. Die genaue Regelung ist im Einkommensteuergesetz § 34 nachzulesen. Bis 2006 gab es hier noch Steuerfreibeträge, die entfallen. Außerdem ist die Abfindung nicht absetzbar.
Je nach Arbeitnehmer fallen zusätzlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Diese richten sich nach der Lohnsteuerschuld. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann die Kirchensteuer teilweise erlassen werden. Ein grundsätzlicher Anspruch besteht jedoch nicht.
Fünftelregelung: Steuerabzug der Abfindung beachten
Jeder Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag zu beantragen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Fünftelregelung.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung bezeichnet nach § 34 Einkommensteuergesetz eine Form der Steuerermäßigung, die bei außerordentlichen Einkünften in Betracht kommt. Dabei wird die Abfindung bei der Ermittlung der Steuerlast nicht in voller Höhe dem Jahreseinkommen zugerechnet. Sie kann auf fünf Jahre verteilt werden, daher der Name „Fünftelregelung“. Die Steuerlast wird für den Arbeitnehmer gemildert.
Im Gegenzug erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in den folgenden fünf Jahren. Dies ist grundsätzlich bei der Berechnung der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Die Regelung ändert zwar nichts an der grundsätzlichen Besteuerung, wirkt sich aber positiv auf die Steuerersparnis aus.
Rechenbeispiel: Besteuerung der Abfindung
Ein Arbeitnehmer hat von seinem Chef die Kündigung erhalten. Er hat bisher ein Bruttojahresgehalt von 30.000 Euro bezogen. Nach sechs Jahren Betriebszugehörigkeit erhält er von seinem Chef eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro.
Nach der Fünftelregelung werden die 10.000 Euro durch fünf geteilt und dann dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. In diesem Fall sind das 32.000 Euro. Dieses Gehalt wird zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen.
Wann gilt die Fünftelregelung nicht?
Zahlt der Arbeitgeber die Abfindung in Raten über mehrere Jahre aus, ist die Fünftelregelung nicht anwendbar. Grundsätzlich kommt es auch hier auf den Einzelfall an. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um nicht im Nachhinein hohe Strafen und Nachzahlungen in Kauf nehmen zu müssen. Schließlich kann ein Anwalt im Einzelfall die richtige Vorgehensweise empfehlen.