Habe ich bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten
Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht. Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält, gibt sich schnell damit zufrieden. Doch das ist falsch, denn auch in diesem Fall gilt es, für die eigenen Rechte, den Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu kämpfen. Der folgende Artikel fasst das Wichtigste zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung zusammen.
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Habe ich bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf Abfindung
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Was ist betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, wenn betriebliche Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich machen. Solche Gründe können zum Beispiel sein

    • Schließung des Betriebes oder der Betriebsstätte
    • Produktionsrückgang oder Auftragsmangel
    • technische Veränderungen, die eine Umstrukturierung des Betriebes erforderlich machen
    • wirtschaftliche Schwierigkeiten des Betriebes
    • Um eine betriebsbedingte Kündigung wirksam aussprechen zu können, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen notwendig ist und es im Betrieb keine andere Beschäftigungsmöglichkeit gibt.

Außerdem muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl vornehmen, wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Frage kommen. Dabei sind soziale Kriterien wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten zu berücksichtigen, um eine Härte für den gekündigten Arbeitnehmer zu vermeiden.

Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung

Damit eine betriebsbedingte Kündigung rechtmäßig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Voraussetzungen können je nach Bundesland und Rechtsprechung leicht variieren, in der Regel müssen jedoch folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Betriebliche Erfordernisse: Es müssen betriebliche Erfordernisse vorliegen, die die Kündigung notwendig machen. Das können z.B. Betriebsstilllegung, Produktionsrückgang, Auftragsmangel oder technische Veränderungen sein, die eine Umstrukturierung des Betriebs erforderlich machen.
  • Beweisbarkeit: Der Arbeitgeber muss die betrieblichen Gründe für die Kündigung nachweisen und insbesondere darlegen, dass es keine zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer gibt.
  • Soziale Auswahl: Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl durchführen, wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Frage kommen. Dabei sind soziale Kriterien wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten zu berücksichtigen, um eine Härte für den gekündigten Arbeitnehmer zu vermeiden.
  • Frist: Der Arbeitgeber muss die ordentliche Kündigungsfrist einhalten und darf keine außerordentliche Kündigung aussprechen, es sei denn, es liegen Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine betriebsbedingte Kündigung immer das letzte Mittel sein sollte, wenn andere Möglichkeiten wie Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung oder Versetzungen nicht ausreichen, um die betrieblichen Probleme zu lösen.

Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung?

Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nur verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten und dem Arbeitnehmer das Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.

In bestimmten Fällen kann jedoch eine Abfindung vereinbart werden, wenn der Arbeitgeber dies im Rahmen eines Sozialplans mit dem Betriebsrat oder einer freiwilligen Abfindungsregelung anbietet. Eine Abfindung kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden, wenn eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Die Höhe der Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und der Höhe des Gehalts ab. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft beraten zu lassen, um die Möglichkeiten einer Abfindung im Einzelfall zu prüfen.

Wann habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich besteht bei einer betriebsbedingten Kündigung kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten und das Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen.

In bestimmten Fällen kann jedoch eine Abfindung ausgehandelt werden, entweder im Rahmen eines freiwilligen Abfindungsangebots des Arbeitgebers oder als Teil eines gerichtlichen Vergleichs im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers und der Höhe seines Gehalts.

Es ist auch möglich, dass ein Sozialplan, der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt wird, eine Abfindung für die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer vorsieht. Dabei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Es empfiehlt sich, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung frühzeitig mit einem Experten für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt oder einer Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten einer Abfindung im Einzelfall zu prüfen.

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