Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine immaterielle Entschädigung. Konkret ist es in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert. Das Schmerzensgeld ist eine Entschädigung für erlittene seelische und körperliche Schäden. Dabei kann es sich um Beeinträchtigungen der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Entfaltung handeln.
Im Netz gibt es Schmerzensgeldtabellen, die die möglichen Entschädigungen übersichtlich darstellen und eine gute Orientierungsgrundlage bieten. Die Entwicklung dieser Tabellen und Werte basiert auf Gerichtsurteilen und Entscheidungen aus der Vergangenheit. Sie sind aber nie konkret verbindlich. Wer sich jedoch vorab einen Überblick über mögliche Schmerzensgelder verschaffen möchte, findet in diesen Tabellen eine hilfreiche Unterstützung.
Wann kann ein Patient Schmerzensgeld verlangen?
Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld ist der Nachweis, dass ein Fehler die Ursache für den erlittenen Schaden ist. Konkret handelt es sich dabei um Behandlungsfehler, die der behandelnde Facharzt begangen hat.
Wann entsteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Wer einer anderen Person vorsätzlich oder fahrlässig einen Gesundheitsschaden zufügt, muss Schmerzensgeld oder Schadensersatz zahlen. Mit Hilfe eines ärztlichen Attestes oder eines Gutachtens kann der Geschädigte seine Ansprüche geltend machen. Die Beweislast für einen Behandlungsfehler, der zu einer körperlichen oder seelischen Schädigung geführt hat, liegt beim Patienten.
Wer entscheidet über das Schmerzensgeld?
Die Entscheidung trifft immer ein Gericht, in der Regel im Rahmen eines Zivilprozesses. Das Gericht ist zuständig für die Festsetzung der konkreten Beträge, die der Schädiger dem Geschädigten für Schmerzen, Leiden und Schäden zu zahlen hat. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes kommen die Genugtuungsfunktion und die Ausgleichsfunktion zum Tragen.
Wie Schmerzensgeld berechnet wird
Kein Geld der Welt kann einen erlittenen Schaden oder eine Körperverletzung ungeschehen machen. Es handelt sich vielmehr um eine Art Wiedergutmachung. Das Schmerzensgeld beschränkt sich daher nicht nur auf die Ausgleichszahlung. Es geht um Genugtuung und Befriedigung des Geschädigten. Aufgabe des Richters ist es daher, einen angemessenen Geldbetrag festzusetzen, der einen gewissen Ausgleich für den erlittenen Schaden schafft. Im Sinne der Genugtuung trägt das Schmerzensgeld dem Leid und dem Gerechtigkeitsempfinden im moralischen Sinne Rechnung.
Eine Formel zur einfachen Berechnung des Schmerzensgeldes gibt es in Deutschland nicht. Dazu bedarf es eines gerichtlichen Verfahrens.
Umstände entscheiden über die Höhe des Schmerzensgeldes
Der Richter prüft den Sachverhalt genau, um zu einer bestimmten Höhe des Schmerzensgeldes zu kommen. Es gibt deutschlandweit keine festen Schmerzensgeldtabellen. Das heißt, es geht immer darum, einzelfallbezogen zu entscheiden. Dabei müssen konkrete Fragen beantwortet werden:
- War die Operation oder Behandlung wirklich notwendig?
- Wie stark sind die Schmerzen?
- Muss der Verletzte stationär oder ambulant behandelt werden?
- Wie stark ist das Leben beeinträchtigt?
Führt der Schaden zu einer - Arbeitsunfähigkeit?
- Gibt es Folgeschäden?
Was leisten Schmerzensgeldtabellen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nicht völlig unabhängig vom Gericht festgelegt. Eine Orientierung bietet eine Schmerzensgeldtabelle. Sie beruht auf langjährigen Erfahrungen der Rechtsprechung. Sie ist eine übersichtliche Zusammenstellung ähnlich gelagerter Fälle und Urteile.
Man darf sich die Tabelle nicht als Katalog vorstellen, in dem man nach einem bestimmten Schaden sucht, um das Schmerzensgeld zu finden. Vielmehr handelt es sich um eine Auflistung verschiedener Urteile und ähnlicher Fälle. Besonders hoch sind die Schmerzensgelder für Schleudertraumata. Hier liegen die Beträge zwischen 250 und 13.000 Euro. Insofern sind solche Tabellen mit Vorsicht zu genießen und nur auf den Einzelfall zu beziehen.