Impfreaktion, Impfschaden, Haftung
Impfstoffe spielen eine wichtige Rolle, um der Ausbreitung von Infektionskrankheiten entgegenzuwirken. Bestimmte Impfreaktionen führen jedoch dazu, dass ein großer Teil der Bevölkerung im Hinblick auf die mRNA-Impfstoffe gegen das Coronavirus und auf mögliche gesundheitliche Folgeschäden, in Sorge sind.
Unterschied Impfreaktion und Impfschaden
Es gilt zwischen Impfreaktionen, bzw. Nebenwirkungen und Impfschäden zu differenzieren.
Impfstoffe haben zur Folge, dass sich die Reaktion auf das Immunsystem durch Nebenwirkungen bemerkbar macht. Auf möglich auftretende Impfnebenwirkungen muss der praktizierende Arzt vor Verabreichung der Impfung aufklären. Zu den immer wieder auftretenden Nebenreaktionen, welche in der Regel nur wenige Tage anhalten, zählen:
- Rötungen oder Anschwellungen an der Einstichstelle
- Fieber
- Müdigkeit
- Gliederschmerzen
- Kopfschmerzen
Im Gegensatz dazu spricht man von einem Impfschaden, wenn die auftretenden Komplikationen über die normalen Nebenwirkungen hinausgehen, permanent bestehen und so weitreichend gesundheitliche, wirtschaftliche und existenzielle Schädigungen verursachen.
Hier finden Sie eine Liste von Impfschäden nach einer mRNA-Impfung.
Haftung bei Impfschäden
Die Frage nach der Haftung nach erfolgtem Impfschaden:
Zuallererst steht immer das Impfstoff entwickelnde Pharma-Unternehmen im Fokus. In der Bundesrepublik Deutschland wird unter dem Arzneimittelgesetz klar geregelt unter welchen Umständen der Pharmakonzern zur Rechenschaft gezogen wird. So kommt eine Haftung immer dann in Betracht, wenn ein Fehler, der dem Unternehmen bekannt hätte sein sollen, in dem verabreichten Stoff zu finden ist oder wenn Fehlinformationen über den Impfstoff von Seiten des Pharma-Unternehmens verbreitet wurde. Diese Rechtslage bezieht sich jedoch nicht auf Impfstoffe gegen das COVID-19-Virus. Hier gewährte die Europäische Union der Pharmaindustrie, aufgrund der kurzen Entwicklungszeit, eine eingeschränkte Haftung.
Wie sieht es aber jetzt bezüglich der Haftung bei dem behandelnden Arzt aus? Die Haftung des Arztes erfolgt nur, wenn die Impfung nicht nach fachärztlichen Standards vollzogen wurde. Konkret liegt das vor, wenn Hygienestandards nicht beachtet wurden oder der Arzt wissentlich Vorerkrankungen bzw. Allergien des Patienten, aufgrund derer die Impfung nicht hätte verabreicht dürfen, außer Acht gelassen hat.
Es ist aber auch möglich, dass der Staat für etwaige Impfschäden zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies erfolgt, wenn eine staatliche Institution, wie etwa die Ständige Impfkommission (StIKO), eine Impfempfehlung ausgesprochen hat. Bei später auftretenden Impfschäden haftet der Staat allein und verschuldensunabhängig. Die Schadensersatzansprüche für Betroffene nach dem Infektionsschutzgesetzes verjähren nicht.
Ihr Weg zum Schmerzensgeld
Impfschäden können jeden treffen. Der Weg bis zur Entschädigung ist oftmals langwierig und mühsam. Denn es gilt zuerst eindeutig den Zusammenhang der (oftmals sichtbaren) Folgeerkrankung mit der durchgeführten Impfung zu beweisen, um die Ansprüche durchsetzbar zu machen. Umso wichtiger ist es einen fachlich kompetenten Anwalt als Unterstützung an der Seite zu haben.
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