Was tun, wenn man mit der Kündigung nicht einverstanden ist?

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten
In den meisten Fällen sind die Beschäftigten mit ihrer Entlassung nicht einverstanden. Sie müssen sich erneut um einen Arbeitsplatz bemühen und stehen in einigen Fällen vor dem Nichts. Es gibt einige Dinge, die man unmittelbar nach der Kündigung tun kann, wenn man mit ihr nicht einverstanden ist. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Möglichkeiten.
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Was tun, wenn man mit der Kündigung nicht einverstanden
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Die Rechte der Arbeitnehmer nach der Kündigung

Arbeitnehmer haben im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber verschiedene Rechte. Hier einige der wichtigsten Rechte:

  • Anhörung: Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Arbeitnehmer zu kündigen, muss er ihn vorher anhören und ihm die Gründe für die Kündigung mitteilen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, Stellung zu nehmen und sich zu verteidigen.
  • Abfindung: Wird einem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen gekündigt, kann er Anspruch auf eine Abfindung haben. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
  • Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben bei einer Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis enthält Informationen über die Beschäftigungsdauer, das Gehalt und den Kündigungsgrund.
  • Kündigungsschutzklage: Hält ein Arbeitnehmer seine Kündigung für ungerechtfertigt, kann er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen.
  • Arbeitslosengeld: Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung arbeitslos wird, kann er Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss er sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
  • Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wenn sie das Unternehmen verlassen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält Angaben über die Tätigkeit des Arbeitnehmers, seine Leistung und seine Fähigkeiten.
  • Freistellung: Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, kann er Anspruch auf Freistellung von der Arbeit haben. Während der Freistellung erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, ist aber nicht mehr verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechte eines Arbeitnehmers im Falle einer Kündigung von verschiedenen Faktoren wie dem Arbeitsvertrag, der Art der Kündigung und dem anwendbaren Arbeitsrecht abhängen. Es wird empfohlen, im Falle einer Kündigung professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Rechte und Möglichkeiten zu verstehen.

Woran erkennt man, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht?

Um zu prüfen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist oder nicht, sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Umstände und Gründe der Kündigung genau prüfen. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, die Einhaltung des Kündigungsschutzgesetzes und die Angemessenheit der Kündigungsgründe.

Arbeitnehmer können auch die Hilfe von Rechtsanwälten, Experten für Arbeitsrecht und Gewerkschaften wie die Verdi in Anspruch nehmen, um ihre Rechte und das Kündigungsverfahren zu verstehen. In vielen Fällen können Arbeitnehmer auch eine Anfechtungsklage oder eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.

Sofortige Maßnahmen gegen die Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und der Meinung ist, dass diese ungerechtfertigt oder unzulässig ist, sollte er schnell handeln und die folgenden Schritte einleiten:

  • Dokumentation: Der Arbeitnehmer sollte alle Unterlagen im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhältnis und der Kündigung sammeln und aufbewahren, um später über mögliche Beweise zu verfügen.
  • Beratung: Der Arbeitnehmer sollte sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um sich über seine Rechte und mögliche Schritte zu informieren.
  • Anfechtungsklage: Hält der Arbeitnehmer die Kündigung für formell oder materiell fehlerhaft, kann er innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Anfechtungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.
  • Kündigungsschutzklage: Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, dass die Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
  • Aufhebungsvertrag: Der Arbeitnehmer kann auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitgeber suchen und einen Aufhebungsvertrag aushandeln. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer unter Umständen auf bestimmte Ansprüche verzichten muss.

Es ist wichtig, schnell zu handeln, da die Fristen für die Anfechtungsklage und die Kündigungsschutzklage kurz sind.

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