Behandlungsfehler: Ihr Guide
Komplett vermeidbar sind medizinische Fehler nicht. Dennoch sollten Patienten diese nicht einfach so hinnehmen, sondern ihren Rechten nach Anspruch auf Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld erheben. Die Ansprüche müssen vom Betroffenen selbst geltend gemacht, sowie juristisch vertreten werden. Dieses Unterfangen kann oft sehr langwierig sein und sehr viel Energie kosten.
Inhalt des Ratgebers
Klärungsgespräch mit dem Arzt
Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Der erste Schritt ist, das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt zu suchen. Am besten fragen Sie ihn konkrete Fragen zum Ablauf Ihrer Behandlung, wie z.B.: Kam es zu ungeplanten Komplikationen? Warum hat die Operation länger/kürzer gedauert als es normal der Fall ist? Mediziner stehen gegenüber Ihren Patienten in der Auskunftspflicht über die durchgeführte Behandlung sowie bei auftretenden Fehlern oder Komplikationen.Patientenberatung
Hilfe finden Sie bei der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ und bei den Verbraucherzentralen. Bei bestehender Rechtsversicherung bietet es sich auch an, mit einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt oder Experten in Kontakt zu treten. Durch unser Verbraucherportal finden Sie ganz einfach einen auf Sie individuell abgestimmten Anwalt. Starten Sie heute noch den kostenfreien Check um ein kostenloses Erstgespräch mit einem der deutschlandweit besten Anwälten zu erhaltenAnforderung von Unterlagen
Nach §630g BGB können Sie bei Ihrem Arzt eine Kopie Ihrer Patientenakte anfordern. Falls Sie rechtlichen Beistand hinzuziehen, übernimmt dieser das für Sie. Denn die Patientenakte ist ein essentielles Beweismittel vor Gericht.Gutachten des medizinischen Dienstes
Gesetzliche Krankenkassen gewähren ihren Patienten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler, ein kostenloses Gutachten vom medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse. Die Gutachter prüfen, ob ein Behandlungsfehler erlitten wurde. Die Frage der möglichen Höhe des Schmerzensgeldes oder des Schadensersatzes wird mit dem Haftpflichtversicherer des Krankenhauses bzw. des behandelnden Arztes verhandelt. Spätestens jetzt ist es notwendig Kontakt mit einem Fachanwalt aufzunehmen.Verjährungsfristen
Innerhalb von drei Kalenderjahren muss ein Anspruch geltend gemacht werden. Beginn der Frist startet mit Vermutung oder mit Kenntnisnahme des Schadens. Schätzungsweise passieren jährlich über 200.000 Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern, jedoch unternehmen die wenigsten Betroffenen etwas dagegen. So wurden lediglich 14.000 Fälle im Jahr 2018 untersucht. Daraus resultierend kam heraus, dass jeder fünfte einen Schaden durch einen Fehler des behandelten Arztes erlitten hatte. In unserem Beitrag zu den Verjährungsfristen bei Behandlungsfehlern finden Sie weiter InformationenPrüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz!
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