Bin ich vom LinkedIn-Datenleck betroffen?
Zunächst sollte man herausfinden, ob man selbst von einem aktuellen Datenleck bei LinkedIn betroffen ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Lücke für den Datendiebstahl verantwortlich ist, sondern es geht in erster Linie darum, ob die Informationen zu einem bestimmten Zeitpunkt frei verfügbar waren.
Auf der Webseite „Have I been pwned?“ kann jeder Nutzer seine eigenen Daten eingeben und eine Abfrage starten. Selbstverständlich werden die Informationen nur für die Bearbeitung auf der Webseite sensibel verwendet. So kann man mit wenigen Klicks herausfinden, ob man von dem Datenleck betroffen ist. Ist dies der Fall, geht es im nächsten Schritt zum eigenen Account.
Erste Schritte nach dem LinkedIn-Datenleck
Hier sollte man, wenn möglich, sofort das eigene Passwort ändern. Ohnehin gehen viele Nutzer im Netz zu sorglos mit ihren Passwörtern um. Viele verwenden immer noch ein und dasselbe Passwort für verschiedene Zugänge, das dann auch noch mit dem Geburtstag oder dem Namen des Partners oder der Kinder verknüpft ist. Das macht es Hackern besonders leicht, sich Zugang zum eigenen Kundenkonto zu verschaffen.
Wer sich die vielen verschiedenen Passwörter nicht merken kann, nutzt ein Tool wie den Passwortmanager. Mit diesen digitalen Hilfsmitteln kann man sich ganz einfach immer wieder neue, einfache Passwörter generieren. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass man selbst der wichtigste Ansatz ist, um sich mehr Sicherheit im Internet zu verschaffen.
Wie viel Schadensersatz gibt es bei einem LinkedIn-Datenleck?
Nun stellt sich die Frage, ob man als Opfer Anspruch auf Schadenersatz hat. Diese Frage kann konkret nur ein Rechtsanwalt beantworten. Dieser kann in einem unverbindlichen Beratungsgespräch mit einem potentiellen Mandanten die nächsten Schritte besprechen. Dabei geht es in erster Linie darum, wie man im konkreten Fall schadenersatzrechtlich vorgehen kann. Grundsätzlich handelt es sich bei Schadensersatz um einen immateriellen Schaden. Dies ist immer dann der Fall, wenn dem Nutzer kein nachweisbarer monetärer Schaden entstanden ist. Bei einem solchen Datenleck stellt sich die Situation jedoch ganz anders dar.
Die Daten werden zu einem Zeitpunkt gestohlen, der Zugriff und der Missbrauch erfolgen aber zu einem späteren Zeitpunkt. Wie hoch der Schaden für den Geschädigten oder in diesem Fall den Anspruchsteller ist, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststellen. Und genau hier gibt es bundesweit vielfach bestätigte Urteile, die den Klägern Schadensersatz zugesprochen haben. Teilweise handelt es sich um Schmerzensgeldzahlungen von bis zu 5.000 Euro. Es wäre aber wenig sinnvoll, eine genaue Summe festzulegen, da es ohnehin auf den individuellen Schadensfall und die Betroffenheit des Einzelnen ankommt.