Die Erfolgsaussichten in solchen Fällen sind oft sogar sehr gut. Grundvoraussetzung ist, einen spezialisierten Anwalt an der Seite zu haben, der genau weiß, was die nächsten Schritte sind. In welcher Höhe Schadensersatzansprüche bei einem Twitter-Datenleck bestehen, wollen wir im folgenden Beitrag aufzeigen.
Wie viel Schadenersatz steht mir zu?
Auf verschiedenen Seiten findet man immer wieder die Information, dass ein Schadenersatz von bis zu 5.000 Euro möglich ist. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Von der jüngsten Sicherheitslücke bei Twitter sind Millionen von Accounts betroffen. Die wenigsten wissen davon.
Deshalb sollte man im ersten Schritt herausfinden, ob man selbst Opfer des Datenlecks geworden ist. Dazu gibt es im Netz Tools und Webseiten, die sich darauf spezialisiert haben, konkrete Informationen zum Datenklau oder Accountdiebstahl zu liefern.
Deutsche Gerichte haben in vielen Fällen unter Berufung auf Art. 82 DSGVO Schadensersatz zugesprochen. Welche Ansprüche ein Nutzer gegenüber Twitter hat, kann ein Rechtsanwalt in einem unverbindlichen Erstberatungsgespräch herausarbeiten und gleichzeitig die persönlichen Chancen auf Schadensersatz darstellen.
Wie stehen meine Chancen auf Schadenersatz?
Grundsätzlich hängt der Schadenersatz von der Klage ab. Wenn Du nachweisen kannst, dass Dir durch das Datenleck ein Schaden entstanden ist, können Deine Chancen auf Schadenersatz gut stehen. Aber auch hier muss betont werden, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Höhe des Schadenersatzes. In der Regel ist diese auf 5.000 Euro begrenzt. Je nach Einzelfall kann dieser Betrag aber auch höher oder niedriger ausfallen.
Twitter-Datenleck: Schadenersatz sichern!
Twitter ist als Datenverarbeiter grundsätzlich verpflichtet, seine Nutzer und die Betroffenen über das Datenleck zu informieren. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 34 DSGVO. Danach müssen Betroffene unverzüglich über die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts informiert werden.
Hier hat Twitter bei vielen Nutzern schon viel falsch gemacht und bietet eine solide Grundlage für eine Schadensersatzklage. Diese Informationspflicht entfällt, wenn Twitter unverzüglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Datensicherheit ergriffen hat. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein, weshalb immer mehr Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen.
Wie lässt sich der Schadenersatz geltend machen?
Grundsätzlich sind Ansprüche gegen das verantwortliche Unternehmen in diesem Fall gegen Twitter geltend zu machen. Es ist strafbar, personenbezogene Daten weiterzugeben oder die Nutzer nicht vor Missbrauch zu schützen. Inzwischen kursieren im Internet bereits diverse Musterbriefe, mit denen kleine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Besser ist jedoch die Zusammenarbeit und ein erstes Gespräch mit einem Anwalt, der den Fall genau kennt und weiß, wie viel Schadensersatz dem Anspruchsteller tatsächlich zusteht.
Lassen Sie keine unnötige Zeit verstreichen und vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch mit einem Anwalt oder Experten für Datenschutz. Mit jedem erfolgreichen Urteil steigen die eigenen Chancen auf Schadensersatz wegen des Twitter-Datenlecks.