Wie viel Schadenersatz steht mir bei einem Datenleck von Facebook zu?

Zunächst ist zu klären, ob im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck überhaupt ein Schaden entstanden ist. Ein Identitätsdiebstahl oder die Preisgabe sensibler Informationen kann je nach Einzelfall zu einem Schadensersatzanspruch führen.
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Smartphone mit Grafik zum Symbolisieren von Daten Leak
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Chancen auf Schadenersatz beim Datenleck

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Betroffene eines Facebook-Datenlecks auch einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser Schadensersatz kann bis zu 5000 € betragen, wenn die Daten tatsächlich von dem Facebook Datenleck betroffen sind. Schließlich handelt es sich bei dem Datenleck um einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Daher sollten die Chancen auf einen Schadensersatz relativ gut stehen.

Allerdings ist es keine gute Idee, auf eigene Faust zu handeln. Deshalb sollten Sie einen unabhängigen Datenschutzanwalt oder Datenschutzexperten prüfen lassen, inwieweit Ihnen Schadensersatz zusteht. Danach können Sie die nächsten Schritte besprechen und gezielt vorgehen.

Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind

Facebook selbst ist die Sicherheitslücke relativ sicher bekannt. Offiziell sollen Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Nach eigenen Angaben wurden alle Apps und Anwendungen gesperrt, über die Nutzerdaten wieder korrekt gesammelt und gespeichert werden. Dennoch empfiehlt es sich, zunächst anhand des Logins oder der Handynummer zu überprüfen, ob man selbst von dem Datenleck bei Facebook betroffen ist.

Schadensersatz bei Facebook Datenleck erfolgreich durchsetzen, so geht’s

Schadensersatzansprüche von bis zu 5.000 Euro sind möglich, wenn sie selbst von dem Datenleck bei Facebook betroffen sind. Diese sollten Sie aber konsequent durchsetzen. So gibt es ein Gericht, das bereits ein Urteil gefällt hat. Es handelt sich um das Landgericht Zwickau. Dieses Landgericht hat am 14. September 2022 einem Betroffenen des Datenlecks von Facebook einen Schadensersatz in Höhe von 1.000 € zugesprochen.

Nach Auffassung des Gerichts hat Facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen und muss den Kläger auch dafür entschädigen. Damit hat das Gericht in diesem Zusammenhang auch entschieden, dass Facebook auch für dieses Datenleck verantwortlich zu machen ist. Wenn Facebook es versäumt, die Daten seiner Nutzer angemessen zu schützen, besteht an sich ein Anspruch auf Schadensersatz.

Welche Folgen hat das Facebook-Datenleck für die Betroffenen?

Sind die persönlichen Daten auf Facebook einsehbar, sind sie für Manipulationen und Betrüger leicht zugänglich. So können Betrüger leicht an Ihre persönlichen Daten gelangen und diese zum Beispiel für Phishing-Mails nutzen. Das sind gefälschte E-Mails, die vorgeben, etwas zu sein, was sie nicht sind. Auch Identitätsdiebstahl wäre mit diesen Daten möglich. All diese Versuche zielen darauf ab, Sie persönlich zu schädigen.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie Opfer des Facebook-Datenlecks geworden sind, sollten Sie Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und besonders aufmerksam auf Nachrichten auf Ihrem Handy oder in Ihrer Mailbox achten. Außerdem sollten Sie sofort alle Passwörter ändern. Verwenden Sie unbedingt ein sicheres und komplexes Passwort, das nichts mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum oder einem Familienmitglied zu tun hat.

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