Wie hilft mir die Gewerkschaft bei einer Kündigung?

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten
Gewerkschaftsmitglieder genießen in den meisten Fällen einen höheren Kündigungsschutz. Die meisten Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft haben einen besseren Rechtsschutz an ihrer Seite. Im Falle einer Kündigung kann die Gewerkschaft als Experte zur Seite stehen.
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Wie hilft mir die Gewerkschaft bei einer Kündigung?
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Professioneller Rechtsbeistand bei Kündigungen

Vor allem bei Kündigungen ist ein Rechtsschutz zu empfehlen. Gewerkschaftsmitglieder haben so die Möglichkeit, sich im Falle einer Kündigung direkt von einem Rechtsbeistand helfen zu lassen. Nach offiziellen Angaben der IG Metall nehmen 55 Prozent der Mitglieder im Laufe ihrer Mitgliedschaft eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch. Immer mehr Fälle landen vor den Arbeitsgerichten, weil die Arbeitnehmer für ihre Rechte kämpfen.

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ist schnelle Hilfe gefragt. Denn der Arbeitnehmer hat nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um darauf zu reagieren und zum Beispiel Widerspruch einzulegen. Andernfalls wird die Kündigung als ordentliche Kündigung wirksam. Daneben gibt es noch die außerordentliche und die fristlose Kündigung. Gerade weil die Kündigung für die meisten Arbeitnehmer wie ein Schlag ins Gesicht ist, braucht man in diesem Fall rechtlichen Beistand und einen starken Partner, eine Gewerkschaft an seiner Seite.

Ein Widerspruch oder ein Rechtsbeistand kann in den meisten Fällen die Kündigung zwar nicht verhindern, aber eine faire Abfindung für den gekündigten Arbeitnehmer erreichen. Grundlage dafür ist das Kündigungsschutzgesetz. Es regelt, ob eine Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Es müssen also triftige Gründe für die Kündigung vorliegen.

Kündigungen in der Krise gerechtfertigt?

Grundsätzlich beruft sich die Gewerkschaft immer auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip, was auch Krisenzeiten wie die Corona-Pandemie nicht ausschließt. Wenn ein Arbeitgeber in diesem Zusammenhang Kurzarbeit eingeführt hat, wären betriebsbedingte Kündigungen unzulässig. Beides kann sich aber nicht generell ausschließen. Hier kommt es darauf an, ob der Arbeitsausfall nur vorübergehend oder dauerhaft ist.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Wem du kündigst, spielt eigentlich keine Rolle. An ihre Wirksamkeit sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Eine ordentliche Kündigung unterschreibt der disziplinarische Vorgesetzte. Stellt man dabei Fehler fest, kann man mit entsprechendem Rechtsbeistand auch nach Ablauf der Kündigungsfrist berechtigte Einwände erheben.

Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer in Pflege- oder Elternzeit sowie Schwerbehinderte und Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung der nächsthöheren Aufsichtsbehörde einholen.

Was kann die Gewerkschaft für gekündigte Beschäftigte tun?

Gewerkschaftsmitglieder haben den Vorteil, dass ihnen sofort ein erfahrener und kompetenter Rechtsbeistand zur Seite steht. Neben der Beratung zum Kündigungsschutz können auch das Kündigungsschreiben und die Kündigungsgründe geprüft werden. So kann der Arbeitnehmer fristgerecht reagieren und seine Chancen, zum Beispiel auf eine Abfindung, abschätzen.

Schließlich ist ein erfahrener Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner, wenn man selbst die Kündigung erhalten hat. Denn oft entscheidet der Einzelfall nach ganz eigenen Prämissen. Vielen Arbeitnehmern fehlt zum einen die Objektivität und Distanz und zum anderen das Fachwissen, um die eigenen Chancen auf eine Abfindung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einschätzen zu können.

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