In den meisten Fällen bestreitet der Arzt zunächst, einen Behandlungsfehler begangen zu haben. Auch die Versicherung weigert sich in solchen Fällen, Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu zahlen.
Der richtige Anwalt für Behandlungsfehler
Es ist daher unbedingt erforderlich, bei einem Behandlungsfehler sofort einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Der richtige Zeitpunkt, sich einen Anwalt zu suchen, ist bereits der Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Er sollte auf Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht spezialisiert sein.
Erklärtes und gemeinsames Ziel ist eine angemessene Entschädigung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben den nötigen Biss und das Fachwissen, um genau die richtigen Schritte einzuleiten. Sie sind nicht nur Rechtsbeistand, sondern auch Gesprächspartner und Ratgeber in den meist sehr schwierigen Lebenssituationen.
Ziel sollte in jedem Fall auch eine außergerichtliche Lösung sein. So können unnötige Belastungen und Risiken vermieden werden, die ein Gerichtsverfahren zwangsläufig mit sich bringt. Auch wenn Schadenersatz und Schmerzensgeld die Gesundheit nicht wiederherstellen, kann die finanzielle Entlastung die ohnehin angespannte Situation der Patienten entlasten.
Beweislast für Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler ist nach der Rechtsprechung jede negative Abweichung vom Facharztstandard. Dieser orientiert sich am aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik. Im Schadensfall muss der Patient beweisen, dass der Arzt von diesem Standard abgerückt ist. Dies umfasst den Nachweis des Gesundheitsschadens, den Nachweis des Behandlungsfehlers und auch den Nachweis der Ursachen.
Der Behandlungsvertrag ist seit 2013 mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes gesetzlich verankert. Er ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 630 aber 630 A zu finden. Er regelt auch die Verteilung der Beweislast. Den rechtlichen Besonderheiten kann nur so Rechnung getragen werden.
Wie beweise ich einen groben Behandlungsfehler?
Gelingt es dem Patienten zusammen mit seinem Anwalt, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen, kommt es zu einer Beweislastumkehr. In diesem Fall ist der Arzt wieder in der Beweispflicht, dass der aktuelle Schaden nicht die Folge seines Fehlverhaltens ist.
Ausnahmen sind möglich. Sie liegen immer dann vor, wenn z. B. der Arzt eine Diagnose nicht rechtzeitig stellt oder sichert. Hier kann es auch unterhalb der Schwelle des groben Behandlungsfehlers zu einer Beweislastumkehr kommen.
So gelingt der Nachweis von Dokumentationsfehlern
Der Arzt muss die gesamte ärztliche Behandlung von der Diagnose über die eingeleiteten Maßnahmen bis zum Ergebnis in der Patientenakte dokumentieren. Diese ist bis zum Abschluss der Behandlung zehn Jahre lang aufzubewahren. Kommt der Arzt dieser Pflicht nicht nach, kann vermutet werden, dass die entsprechende Behandlung nicht stattgefunden hat. Diese Dokumentationsmängel erschweren die Beweisführung und den Kausalzusammenhang zwischen Behandlung und Gesundheitsschaden.
Ebenso muss der Arzt nachweisen, dass er alle Maßnahmen ergriffen hat, um ein beherrschbares Behandlungsrisiko zu vermeiden. Ist dies nicht der Fall, tritt ebenfalls die Beweislastumkehr ein.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt worden und Ihre persönlichen Ansprüche durchsetzen wollen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Experten und Anwälte für Medizinrecht sind die richtigen Ansprechpartner.