Welche Rechte habe ich als Betroffener des Deezer Datenlecks?

Jeder Betroffene hat das Recht, den ihm durch das Datenleck entstandenen Schaden geltend zu machen und Ersatz zu verlangen. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche Schadenersatzzahlungen an geschädigte Nutzerinnen und Nutzer durchgesetzt. Das schließt das Recht eines jeden Bürgers innerhalb der Europäischen Union auf den Schutz seiner Daten ein.
Inhalt des Ratgebers
Welche Rechte habe ich beim Deezer Datenleck als Betroffner?
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Daten bei Deezer in Gefahr – das tun Betroffene

Die Daten vieler Nutzer im Internet sind in Gefahr. Sie sind gleichbedeutend mit Geld und so etwas wie eine Währung, weil sie im Darknet an andere verkauft werden können.
  • Identitätsdiebstahl,
  • illegale Zugriffe auf Konten oder
  • das Abfischen von sensiblen Informationen gehören zu den größten Problemen und schwerwiegenden Folgen nach einem Datenleck wie zuletzt bei Deezer.
2019 kam es hier zu einem schwerwiegenden Datenverlust. Mehr als 229 Nutzerinnen und Nutzer sind davon betroffen. Wirklich bekannt wurde das Datenleck aber erst im Jahr 2022. Der Zugriff auf die Daten war auf eine Partnerschaft mit einem Drittanbieter zurückzuführen. Mittlerweile wurde die Zusammenarbeit beendet. Fakt ist aber, dass Millionen von Informationen an die Öffentlichkeit gelangt sind. Je nachdem, wie viele Daten verloren gegangen sind, können die Auswirkungen weitreichend sein. Zu den sensibelsten Informationen gehören Kontodaten und Passwörter, die von Cyberkriminellen für ganz andere Zwecke verwendet werden können, die keinesfalls im Sinne der Besitzer sind.

Datenleck bei Deezer: Welche Rechte haben Betroffene?

Durch den Zugriff auf Millionen von Daten waren die Sicherheit und die Persönlichkeitsrechte von Millionen von Nutzern gefährdet. Daher ist es unumgänglich, die Betreiber und Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in der Datenschutz-Grundverordnung. Nähere Einzelheiten können in Art. 34, Art. 15 und Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung nachgelesen werden. Nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung hat jede Person das Recht, direkt vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu erhaltenob und in welchem Umfang sie von dem Datenleck betroffen ist. Dieses Recht beschränkt sich nicht nur auf private und sensible Informationen. Es handelt sich hier um ein offizielles Auskunftsersuchen an Deezer. Stellt sich dabei heraus, dass man zu den Betroffenen gehört, ist der nächste Schritt der Gang zum Anwalt. Gemeinsam mit einem Fachmann können die Chancen auf Schadenersatz ausgelotet werden. Der Anwalt verfügt über genügend Know-how und Erfahrung im Bereich des Datenmissbrauchs, um seinen Mandanten kompetent beraten und vertreten zu können.

Schadenersatz: Betroffene setzen ihr Recht erfolgreich durch

Zwar stimmen die Nutzer den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Im Gegenzug verpflichtet sich der Betreiber des Portals aber, die Daten der Kunden vor fremdem Zugriff zu schützen. Das Ganze lässt sich mit jedem anderen Unternehmen vergleichen. Wenn man zum Beispiel ein Konto bei der Sparkasse hat, möchte man als Kunde auch nicht, dass die Sparkasse Kontonummer, Bankleitzahl, Name und E-Mail-Adresse an andere weitergibt. Mit anderen Worten: Alle Informationen, die man dort eingibt, sind nur für die Abwicklung der Funktion auf der Plattform notwendig und sollten niemals in die Hände Dritter gelangen. Da aber genau das Gegenteil der Fall war, gibt es mittlerweile Dutzende positive Urteile zugunsten der Kunden, die von den Plattformbetreibern einen nicht unerheblichen Schadensersatz von 1.000 bis 5.000 Euro erhalten haben. Man braucht in diesem Punkt keine Angst vor den Megakonzernen zu haben, denn das Recht im Sinne des Datenschutzes ist auf der Seite der Nutzer.
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