Welche Marken sind vom Dieselabgasskandal betroffen?

Der Dieselabgasskandal, der die Automobilindustrie erschütterte, hat eine breite Palette von Marken und Modellen in seinen Bann gezogen.
Inhalt des Ratgebers
Vom Dieselskandal betroffene Hersteller
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Der Dieselabgasskandal, der im Jahr 2015 mit Volkswagen seinen Anfang nahm, entfachte eine Debatte über Emissionen und Umweltstandards, die bis heute nachhallt. Die Manipulation von Abgaswerten durch sogenannte Abschalteinrichtungen führte nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen, sondern auch zu einem starken Vertrauensverlust der Verbraucher gegenüber der Automobilindustrie.

Die großen Akteure im Skandal

Der Fokus des Dieselskandals lag nicht auf einem einzelnen Hersteller, sondern erstreckte sich über mehrere der renommiertesten Marken der Branche. Volkswagen (VW), Audi, BMW, Mercedes-Benz und andere wurden zu Hauptakteuren in diesem Skandal, der das Vertrauen der Verbraucher erschütterte. Dies verdeutlichte, dass der Dieselskandal keine isolierte Angelegenheit war, sondern eine ganze Industrie betraf.

Liste betroffener Marken und Modelle

Volkswagen im Abgasskandal

Der VW-Konzern spielte eine zentrale Rolle im Dieselskandal und war der Auslöser für weitreichende Enthüllungen. Modelle mit dem berüchtigten Motor EA 189 waren mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Doch nicht nur diese Motoren waren betroffen – auch stärkere Aggregate wie die Motoren EA896, EA897 und EA898 gerieten in den Fokus. Die Verwendung von „Thermofenstern“ und zusätzlichen Abschalteinrichtungen bei Modellen wie dem EA288 zog nahezu alle VW-Diesel-Modelle in den Abgasskandal hinein.

Audi im Abgasskandal

Als Tochterunternehmen von Volkswagen stand auch Audi im Rampenlicht des Skandals. Viele der betrügerischen Motoren wurden nicht nur von Audi genutzt, sondern teilweise auch dort entwickelt. Dies führte dazu, dass nahezu alle Diesel-Modelle von Audi von den Manipulationen betroffen waren.

Seat im Abgasskandal

Die spanische VW-Tochter Seat teilte Plattformen und Motoren mit anderen Konzernmarken. Dadurch waren auch die Modelle von Seat, darunter solche mit den Motoren EA189 und EA288, stark vom Abgasskandal betroffen.

Skoda im Abgasskandal

Die tschechische VW-Tochter Skoda verwendete ebenfalls die problematischen Motoren EA189 und EA288. Dies führte dazu, dass die meisten Skoda-Diesel-Modelle im Abgasskandal involviert waren.

Porsche im Abgasskandal

Bei Porsche handelt es sich um einen Sonderfall innerhalb des VW-Konzerns. Porsche produziert keine eigenen Diesel-Motoren, sondern bezog sie von Audi. Diese Motoren wurden hauptsächlich in größeren Fahrzeugen eingesetzt. Die Betroffenheit von Porsche-Modellen im Abgasskandal ist daher begrenzter.

Mercedes im Abgasskandal

Obwohl Mercedes-Benz zunächst eine Verwicklung in den Abgasskandal bestritt, wurden später auch für Modelle von Mercedes-Benz Rückrufe aufgrund illegaler Abschalteinrichtungen angeordnet. Verschiedene Motoren, darunter der OM 651, der 3-Liter-Motor OM 642 sowie mit Renault entwickelte Motoren, gerieten unter Verdacht.

BMW im Abgasskandal

Der BMW-Konzern war vergleichsweise weniger betroffen. Einige Modelle wie der BMW 550d und der BMW 750Ld waren von einer falschen Software-Version betroffen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass weitere BMW-Modelle noch im Zusammenhang mit dem Abgasskandal untersucht werden.

Opel im Abgasskandal

Opel war nur in begrenztem Maße von den Manipulationen betroffen. Einige Varianten einzelner Modelle wie der Opel Insignia, der Opel Cascada und der Opel Zafira wurden in den Skandal verwickelt.

Einschätzung der Auswirkungen

Der Dieselabgasskandal hatte tiefgreifende Auswirkungen auf den Ruf der betroffenen Marken und Hersteller. Das Vertrauen der Verbraucher wurde nachhaltig erschüttert, was sich in Verkaufszahlen, Kundenvertrauen und finanziellen Ergebnissen niederschlug.

Rechtliche Konsequenzen und Urteile

Die rechtlichen Konsequenzen des Abgasskandals waren vielfältig. Die Hersteller sahen sich mit Gerichtsurteilen, Bußgeldern und Schadensersatzforderungen konfrontiert. Die Gerichtsentscheidungen variieren, doch zwei Modelle haben sich herauskristallisiert: Pauschaler Schadensersatz und Rückabwicklung. In beiden Fällen haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung.

Derzeit urteilen die Gerichte teilweise noch unterschiedlich, wenn es um die Entschädigung im Abgasskandal geht. Im Wesentlichen haben sich für den Diesel-Schadensersatz aber 2 Modelle herauskristallisiert, zwischen denen der Kunde wählen kann, die beide durch BGH-Urteile gedeckt sind:

  • Pauschaler Schadensersatz: Der Kaufpreis wird nachträglich verringert. Üblich ist dabei eine Diesel-Entschädigung in Höhe von ca. 15 % der Kosten. Teilweise wird den Klägern auch weniger oder mehr zugesprochen.
  • Rückabwicklung: Der Kunde gibt seinen vom Abgasskandal betroffenen Diesel zurück und erhält dafür den Kaufpreis. Davon wird vom Gericht noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen.

Die Nutzungsentschädigung wird nach folgender Formel berechnet:

Kaufpreis * gefahrene Kilometer / erwartende Laufleistung

Beispiel: Ein Auto wurde für 30.000 € gekauft und der Kläger hat es 50.000 km weit gefahren. Der Richter rechnet mit einer „Lebensdauer“ von 300.000 km. Damit ergibt sich eine Nutzungsentschädigung von

30.000 € * 50.000 km / 300.000 km = 30.000 € * 1/6 = 5.000 €

Damit würde der vom Abgasskandal betroffene Kunde 25.000 € Erstattung erhalten.

Der Dieselabgasskandal war ein Wendepunkt in der Automobilindustrie und wirft bis heute Fragen über Verantwortung, Transparenz und Nachhaltigkeit auf. Die betroffenen Marken und Modelle verdeutlichen, wie weit die Auswirkungen dieses Skandals reichen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Branche auf diese Herausforderungen reagiert und welche langfristigen Veränderungen in Bezug auf Umweltstandards und Verbrauchervertrauen erzielt werden können.

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