Was tun bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, hat der Patient häufig massive gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten. Zudem sind die Betroffenen verunsichert, weil sie mit einem anderen als dem tatsächlichen Heilungserfolg gerechnet haben. Medizinische Sachverhalte sind äußerst komplex und für Laien nur schwer verständlich. So entsteht schnell ein Gefühl der Hilflosigkeit, auch wenn ein begründeter Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht.
Inhalt des Ratgebers
Arzt schaut mit Lupe auf Röntgenbild
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An wen wenden, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet?

Die nächsten Schritte bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler hängen davon ab, welches Ergebnis man erreichen möchte. Viele haben das Bedürfnis, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen. Dies ist nicht immer der Fall, da man eine objektive Beurteilung wünscht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Schadensersatzansprüche ihrer Mitglieder zu verfolgen. Somit hat jeder Patient bei einem Behandlungsfehler Anspruch auf Versicherungsleistungen. Diese erste Hilfe ist zunächst kostenlos.

Eine individuelle und kompetente Betreuung kann durch einen Experten oder Anwalt für Medizinrecht erfolgen. Sie haben ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte ihrer Mandantinnen und Mandanten und wissen genau, wie sie vorgehen müssen. Wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, ist der erste wichtige und richtige Schritt, ein Beratungsgespräch mit einem Medizinrechtexperten oder Anwalt zu vereinbaren. Gemeinsam können dann die nächsten Schritte festgelegt werden.

Wie kann ich einen Behandlungsfehler nachweisen?

Um einen Behandlungsfehler nachweisen zu können, müssen Sie ein medizinisches Sachverständigengutachten einholen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass das Gericht überhaupt beurteilen kann, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

Wie lange kann man einen Behandlungsfehler geltend machen?

Ein Behandlungsfehler kann innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Behandlung und der Kenntnis des Behandlungsfehlers. Achtung, hier kann es sehr viele Einschränkungen und Sonderfälle geben.

Klarheit über alle Abläufe schaffen

Zunächst sollten Sie sich Klarheit über den Ablauf verschaffen. Der Arzt ist verpflichtet, alle medizinischen Aspekte der Behandlung, Diagnose und Therapie aufzuzeichnen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seinen Patienten über den Eingriff, die Risiken und die Erfolgsaussichten aufzuklären. Hier liegt ein großes Potential für Behandlungsfehler.

Jeder Patient hat das Recht, seine Krankengeschichte einzusehen. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, sollte die Dokumentation sorgfältig geprüft werden. Meist lässt sich bereits hier erkennen, ob ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Lassen Sie sich daher von der Arztpraxis oder dem Krankenhaus eine Kopie der Dokumentation Ihrer Patientenakte geben. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Es ist aber eine der ersten Voraussetzungen, falls es zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche kommen sollte.

Verdacht auf Behandlungsfehler: Den Rechtsweg beschreiten

Hat bereits ein Schlichtungsverfahren stattgefunden und wurde keine Einigung erzielt, steht der Rechtsweg offen. Dabei geht es um Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Der Patient muss nun in einem Zivilprozess nachweisen, dass ein fehlerhaftes oder fahrlässiges Verhalten des Arztes zu seinem Schaden geführt hat.

Dafür gibt es speziell ausgebildete Anwälte und Experten für Medizinrecht. Darüber hinaus haben sich einzelne Anwältinnen und Anwälte auf bestimmte Themen spezialisiert. Wenn Sie hier über vertiefte Kenntnisse verfügen, erhöhen sich Ihre Erfolgsaussichten. Die Kosten trägt die klagende Partei.

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