Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?
Das Kündigungsschutzgesetz greift unter zwei Voraussetzungen:
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss länger als sechs Monate ununterbrochen in einem Betrieb beschäftigt gewesen sein.
- Darüber hinaus muss die Wartezeit abgelaufen sein. Der Arbeitgeber muss mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.
Was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein persönlicher Schicksalsschlag. Dennoch sollte die Situation objektiv beurteilt werden. Es muss geklärt werden, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Erst dann können die richtigen Schritte eingeleitet werden. Ein Nachteil: Viel Zeit bleibt dem Arbeitnehmer nicht, denn mit dem Ausspruch der Kündigung beginnen die arbeitsrechtlichen Fristen zu laufen.
Es ist ratsam, sich sofort nach Erhalt der Kündigung an einen Experten oder Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Auf keinen Fall sollte vorschnell etwas unterschrieben werden. Am besten ist es, Ruhe zu bewahren. Wenn man voreilig handelt, rächt sich das doppelt.
Außerdem muss der gekündigte Arbeitnehmer auch nach der Kündigung seine Arbeitsleistung zuverlässig anbieten und seine Arbeit sorgfältig erledigen. Eine eventuelle Freistellung muss schriftlich bestätigt werden.
Was braucht man für eine Kündigungsschutzklage?
Für eine Kündigungsschutzklage muss eine Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies kann der Arbeitnehmer selbst tun oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Ein Anwaltszwang besteht ausdrücklich nicht. Er wird aber dringend empfohlen, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden.
Wie sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?
Etwa die Hälfte aller Kündigungsschutzprozesse in Deutschland endet in einem Vergleich. Arbeitnehmer haben also relativ gute Chancen, vom Gericht eine Abfindung zugesprochen zu bekommen. Welche Chancen eine Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer selbst hat, kann im Einzelfall nur ein spezialisierter Rechtsanwalt beurteilen.
Kann eine Kündigungsschutzklage abgewiesen werden?
Grundsätzlich endet jede Kündigungsschutzklage vor einem deutschen Gericht mit einem Urteil. Eine Ausnahme bildet die vorgerichtliche Einigung der Parteien durch einen Vergleich. Das Urteil gibt der Klage statt oder weist sie ab.
Beide Ergebnisse sind möglich. Dem Urteil geht eine umfassende Prüfung der Kündigung voraus. Dabei wird festgestellt, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Es kann auch geprüft werden, ob die Kündigung sozialwidrig ist.
Hierfür trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Darüber hinaus ist die Kündigung an zahlreiche weitere Hürden geknüpft. Damit sind Formvorschriften gemeint. Zum Beispiel, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Darüber hinaus gibt es in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen.
Grundsätzlich gilt es, gemeinsam mit einem Anwalt oder Experten für Arbeitsrecht die eigenen Chancen für eine Kündigungsschutzklage herauszuarbeiten. Dazu gehören auch die nächsten Schritte und eine strategische Planung. Im Kern geht es um den eigenen Arbeitsplatz und im besten Fall um eine Abfindung für die geleistete Arbeit.