Urteile zum Facebook-Datenleck auf einen Blick

Millionenfach wurden durch das jüngste Datenleck von Facebook 2021 persönliche Informationen von Nutzern im Internet veröffentlicht. Betroffene können bundesweit Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gibt es aktuell mehrere Urteile zum Facebook-Datenleck. Im folgenden Beitrag möchten wir die Urteile kurz zusammenfassen.
Inhalt des Ratgebers
Abbildung Richterwaage mit Daten, um Urteile darzustellen
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Verstoß gegen Datenschutzvorschriften

Jede Behörde, jeder Arbeitgeber und jedes Unternehmen sammelt Daten von Verbrauchern, so auch Facebook. Diese werden dann für eigene Zwecke verarbeitet. Aber nirgendwo werden so viele Daten gesammelt wie im Internet. Persönliche Informationen geraten oft in falsche Hände, wenn sie durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit gelangen. Das ist ein Verstoß gegen europäische Datenschutzstandards.

Landgericht Paderborn: 500 Euro Schadenersatz

Immer mehr Gerichte in Deutschland sprechen Klägern im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck Schadenersatz zu. So hat das Landgericht Paderborn am 19. Dezember 2022 den Meta-Konzern in insgesamt fünf Fällen zur Zahlung von 500 Euro Schadensersatz verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat Facebook mehrfach gegen die europäische Datenschutz Grundverordnung verstoßen.

Landgericht Zwickau: 1000 Euro Schadensersatz

Eines der ersten Urteile fällt das Landgericht Zwickau am 14. September 2022. Es verurteilte Facebook zur Zahlung von 1000 € Schadensersatz.

Auf den Punkt gebracht: Der Meta-Konzern hat die Informationen und Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer im Zuge des Facebook-Datenlecks nicht ausreichend geschützt. Genau aus diesem Grund steht Ihnen Schadensersatz zu. Die Betroffenen leiden unter anderem unter wiederholten Spam-Anrufen und -Nachrichten auf dem Handy oder auch über den Posteingang ihres E-Mail-Providers. Scheinbar kriminelle Betrüger haben auf diese Weise eine Fülle von Daten erbeutet, mit deren Hilfe sie täuschend echte E-Mails und SMS versenden. Dem kann nur entschieden entgegengetreten werden.

Das Schadensersatz ist ein Ausgleich für den immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO. Das Landgericht Paderborn folgte und sprach den Kunden den Schaden nach der DSGVO zu. Da die Gerichte bei der Anhörung der Kläger keine persönliche Betroffenheit im besonderen Sinne feststellen konnten, reduzierte sich der Schadensersatz auf 500 €.

Facebook haftet für zukünftige Schäden

Gleichzeitig stellten die Gerichte aber auch fest, dass Facebook für künftige Schäden der Nutzer im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck aufkommen muss. Denn die eigentliche Gefahr des Datendiebstahls liegt in der Zukunft. So sammeln Hacker zunächst eine große Menge an Daten, bevor sie aktiv werden und diese für kriminelle Zwecke missbrauchen. Vor dem Landgericht Paderborn hatte Facebook Verstöße gegen die DSGVO noch bestritten. Vor dem Landgericht Zwickau äußerte sich Facebook nicht.

Landgericht Frankfurt am Main: 500 Euro Schadenersatz

Eines der letzten Urteile hat das Landgericht Frankfurt am Main am 21.03.2023 gefällt. Hier musste Facebook 500 Euro Schadensersatz an einen Kläger zahlen. Die vielen erfolgreichen Urteile zuvor sprachen auch in diesem Fall für einen positiven Ausgang zugunsten des Klägers.

Landgerichte Trier, Karlsruhe und Stuttgart

Einem weiteren Kläger wurden vor dem Landgericht Trier am 17.3.2023 im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck 500 € Schadenersatz von Facebook zugesprochen. Außerdem gibt es ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16.3.2023 mit einem zugesprochenen Schadenersatz in Höhe von 300 €.

Ein deutlich höherer Schadenersatz wurde einem Kläger vom Landgericht Stuttgart zugesprochen. Ihm wurden 1000 € Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Datenleck bei Facebook zugesprochen. In diesem Fall war der Kläger von einem Scraping Vorfall betroffen – in diesem Zusammenhang liegen mehrere Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung vor.

Anwälte fordern Schadenersatz für betroffene Kläger

Die vorliegenden Urteile zum Datenleck bei Facebook sind kein Freibrief für Schadenersatzforderungen. Sie belegen aber, dass die Chancen auf Schadenersatz für alle Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich gestiegen sind. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Experten für Datenschutz oder spezialisierten Anwalt beraten zu lassen und die verbleibenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen.

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