Zunehmende Erfolge für Verbraucher in Diesel-Urteilen
In den Anfangsjahren nach Bekanntwerden des Dieselskandals waren die Urteile gegen Unternehmen wie Volkswagen (VW), Audi, Seat und Skoda uneinheitlich. Doch im Laufe der Zeit haben sich die Diesel-Urteile vermehrt zugunsten der Verbraucher entwickelt. Eine wichtige Erkenntnis dabei ist, dass sich fast alle Oberlandesgerichte (OLG) auf die Seite der Verbraucher gestellt haben. Obwohl Volkswagen und andere Hersteller rechtskräftige Urteile größtenteils vermeiden können, enden die meisten Verfahren mit vergleichsweise vorteilhaften Vereinbarungen für die Kunden. Besonders im Fall von VW-Urteilen und -Vergleichen wird den Kunden in der Regel Schadensersatz oder eine Rückabwicklung gewährt. Wenn das Diesel-Urteil auf Rückabwicklung lautet, kann eine Nutzungsentschädigung vom erstatteten Kaufpreis abgezogen werden. Teilweise erhalten Verbraucher durch die Urteile auch zusätzliche Zinsen.
Liste wichtiger Diesel-Urteile und -Beschlüsse
BGH-Diesel-Urteile und -Beschlüsse
Der Bundesgerichtshof verkündete am 26.06.2023 Urteile im Dieselskandal. Autokäufer können nun Schadensersatz in Höhe von 5 bis 15 % des Kaufpreises fordern, selbst wenn die Hersteller ihre Pflichten nur fahrlässig verletzt haben. Eine Schädigungsabsicht ist nicht mehr nötig. Dies folgt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Besonders interessant war das Verfahren VIa ZR 335/21: Es betraf den Kauf eines VW Passat Alltrack 2.0 l TDI, finanziert von der Volkswagen Bank. Im Verfahren VIa ZR 533/21 hatte der Kläger im Mai 2018 einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI gekauft, ausgestattet mit einem Motor der Baureihe EA 896Gen2BiT. Im Verfahren VIa ZR 1031/22 kaufte der Kläger im Oktober 2017 einen Mercedes-Benz C 220 d mit einem Motor der Baureihe OM 651.
Die Urteile waren erwartet worden, da der EuGH mit seinem Urteil vom 21.03.2023 (Aktenzeichen: C-100/21) einem Verbraucher im Streit mit Mercedes-Benz Recht gegeben hatte. Der Autobauer muss nun generell Schadensersatz zahlen, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung im Diesel-Fahrzeug verbaut wurde. Nach den EuGH-Vorgaben reicht einfache Fahrlässigkeit des Herstellers für die Haftung aus, nicht nur vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Der Bundesgerichtshof schließt sich diesen Vorgaben an. Autokäufer können nun Schadensersatzansprüche gegen alle Hersteller geltend machen, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind. Der Schadensersatz beträgt zwischen 5 % und 15 % des Kaufpreises. Dieser Betrag wird ohne Sachverständigengutachten festgelegt. Vorteile werden gemäß den Prinzipien der Vorteilsausgleichung berücksichtigt.
Urteil vom 25.5.2020 (Az. VI ZR 252/19)
Der BGH entschied, dass Besitzer von VW-Modellen mit Abschalteinrichtungen ihre Fahrzeuge zurückgeben können. Es wird eine Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen.
Urteil vom 30.7.2020 (Az. VI ZR 367/19)
Ein Software-Update ändert nichts am Recht auf Schadensersatz im Dieselskandal.
Hinweisbeschluss vom 22.2.2019 (Az. VIII ZR 225/17)
Der BGH stellte fest, dass eine illegale Abschalteinrichtung grundsätzlich einen Sachmangel darstellt.
Beschluss vom 28.01.2020 (Az. VIII ZR 57/19)
Der BGH hob ein Diesel-Urteil eines anderen Gerichts auf und forderte ein Gutachten zum Vorhandensein einer Abschalteinrichtung.
EuGH-Urteil im Abgasskandal
Rechtssache C-693/18: Das EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen legt fest, dass ein Herunterfahren der Abgasreinigung nicht zulässig ist, wenn dadurch nur Verschleiß oder Verschmutzung reduziert werden sollen.
Rechtssache C-128/20, C-134/20 und C-145/20: Der Generalanwalt am EuGH stellte fest, dass Thermofenster während der Gewährleistungszeit einen Sachmangel darstellen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann das Kraftfahrtbundesamt (KBA) verklagen, um mehr Rückrufe anzuordnen.
VW-Abgasskandal: Urteile 2020 und 2021
OLG Köln, Urteil vom 15.1.2020 (Az. 17 O 185/19): Die Verjährung wird durch die VW-Musterfeststellungsklage gehemmt, auch wenn man sich wieder abmeldet.
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.1.2020 (Az. 1 U 131/19): Die Verjährung von Fällen mit EA 189-Motor tritt nicht vor 2019 ein.
OLG Köln, Urteil vom 02.04.2020 (Az. 18 U 60/19): Anspruch auf Ersatzlieferung des Nachfolgemodells.
VW-Abgasskandal: Urteile 2019 und früher
LG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2019 (Az. 23 O 180/18): Urteil zu unzulässigen Thermofenstern bei Gebrauchtwagen – selbst ohne offiziellen Rückruf.
LG Augsburg, Urteil vom 14.11.2018 (Az. 021 O 4310/16): Nichtigkeit des Kaufvertrags wurde festgestellt.
OLG München, Urteil vom 15.10.2019 (Az. 24 U 797/19): Kunden haben Ansprüche wegen sittenwidriger Schädigung.
Urteile gegen Mercedes im Abgasskandal
LG Stuttgart, Urteil vom 17.1.2019 (Az. 23 O 180/18): Urteil zu unzulässigen Thermofenstern bei Gebrauchtwagen – selbst ohne offiziellen Rückruf.
OLG Köln, Urteil vom 06.09.2019 (Az. 19 U 51/19): Schadensersatz für Mercedes-Kunden.
Urteile gegen andere Hersteller
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2020 (Az. 7 O 67/19): Erstes Urteil gegen BMW.
LG Koblenz, Urteil vom 1.3.2021 (Az. 12 O 316/20): Erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal; Nutzungsentschädigung berechnet nach Alter statt Kilometerstand.
Diese sind nur einige der erwähnten Urteile, und es gibt noch viele weitere, die im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal gefällt wurden. Die Rechtsprechung entwickelt sich stetig weiter, da neue Fälle vor Gericht verhandelt werden. Verbraucher, die von den Auswirkungen des Dieselskandals betroffen sind, sollten im Einzelfall prüfen, ob und wie diese Urteile auf ihre Situation anwendbar sind.
Fazit und Ausblick
Die Rechtsprechung im Dieselabgasskandal hat sich im Laufe der Zeit zugunsten der Verbraucher entwickelt. Zahlreiche Urteile und Entscheidungen haben den Kunden Schadensersatz und Entschädigung zugesprochen, sowohl bei VW als auch bei anderen Herstellern. Die Liste der Urteile ist umfangreich, und es werden ständig neue Entscheidungen gefällt. Verbraucher, die von den Auswirkungen des Dieselskandals betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.