Twitter-Datenleck Urteile

400 Millionen Nutzer sind mittlerweile betroffen von dem Twitter-Datenleck. Das bestätigen mehrere Urteile zu Schadensersatzklagen. Über Weihnachten 2022 ist die Liste der Opfer des Hacker-Angriffs noch länger geworden. Hochsensible Daten wurden öffentlich im Netz zum Verkauf angeboten. Die Hacker hatten damit sogar den Kurznachrichtendienst erpresst. Ein Ziel der Erpressung war der Rückkauf der Daten. Das wäre für den Besitzer Elon Musk günstiger als die Schadensersatzklage, die ihn nach dem öffentlichen Bekanntwerden des Datenlecks treffen würde.
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Twitter-Datenleck Urteile
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Bin ich betroffen von dem Twitter-Datenleck?

Jeder Twitter-Nutzer kann selbst über öffentliche Webseiten herausfinden, ob die eigenen Daten in Gefahr sind oder bereits zum Verkauf angeboten werden. Tatsächlich wissen viele noch nichts von der gefährlichen Situation und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Steht fest, dass die eigenen Daten vom Twitter-Datenleck betroffen sind, lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.

Erste Urteile zum Twitter-Datenleck

Erste Gerichte haben bereits Urteile zum Twitter-Datenleck und zu Datenlecks anderer Portale, wie Deezer und Facebook, angekündigt. Zuletzt entschied das Landgericht Oldenburg, dass ein Facebook-Nutzer 3.000 Euro plus Zinsen erhalten soll. Außerdem wurde Facebook verurteilt, alle materiellen Schäden zu ersetzen, die dem Nutzer durch den unberechtigten Zugriff Dritter auf seine Daten entstanden sind.

Verbraucherfreundliche Urteile zum Twitter-Datenleck

Durch das Datenleck wurden Informationen in Umlauf gebracht, die personenbezogen sind und nur der betroffenen Person zustehen. Greifen unbefugte Dritte darauf zu, werden die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Nutzers verletzt. Dies bestätigen auch mehrere Fachanwälte.

In der Folge hat der Nutzer auch Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens, der ihm durch die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts entstanden ist. Dieser Anspruch ist in Art. 28 Abs. 1 DSGVO gesetzlich verankert. Viele Urteile zum Datenleck bei Twitter sind zwar noch nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass die Chancen auf Schadensersatz sehr gut stehen.

Die meisten privaten Verbraucher und Nutzer befürchten, dass sie gegen Giganten wie Twitter und Elon Musk nicht bestehen können. Wenn aber Persönlichkeitsrechte verletzt wurden und ein direkter oder indirekter Schaden durch das Twitter-Datenleck entstanden ist, können die Urteile auch entsprechend zugunsten der Kläger ausfallen.

Januar 2023 – Twitter dementiert das Datenleck

Aktuell liegt eine Stellungnahme vom Januar 2023 vor, in der sich der Kurznachrichtendienst zum Datenleck äußert. Man habe in diesem Zusammenhang verschiedene Szenarien und Vorfälle untersucht. So gäbe es derzeit keine Beweise, dass die zum Verkauf stehenden Daten auf dieses Datenleck bei Twitter zurückzuführen seien. Sie würden auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhen.

Twitter-Datenleck Urteile: Finden Sie einen Anwalt oder Datenschutzexperten!

Auch Verbraucherschützer raten Nutzern immer wieder, sich gegen Datenmissbrauch im Netz zu wehren. Je mehr Nutzer einen Anwalt oder Experten für Datenschutz kontaktieren und gegen große Konzerne wie Twitter oder Facebook vorgehen, desto größer wird der Druck, in Zukunft besser mit persönlichen Informationen umzugehen, damit diese nicht in die Hände Dritter gelangen.

Wer vom aktuellen Datenleck bei Twitter betroffen ist, sollte keine Zeit verstreichen lassen und sich schnellstmöglich einen Anwalt oder Datenschutzexperten suchen. In einem vertraulichen Erstberatungsgespräch kann geklärt werden, wie die eigenen Chancen stehen und wie die nächsten Schritte aussehen.

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