Wann sind Fake-Bewertungen strafbar?
Fake-Bewertungen können verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besonders im Fokus stehen dabei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie strafrechtliche Bestimmungen wie Verleumdung und Beleidigung.
Fake-Bewertung als unlauterer Wettbewerb: Verstöße gegen das UWG
Gemäß § 4 UWG ist es unlauterer Wettbewerb, wenn ein Mitbewerber durch gefälschte Bewertungen in unlauterer Weise herabgesetzt wird. Ebenso verstößt § 5 UWG gegen irreführende geschäftliche Handlungen, wenn gefälschte Kundenbewertungen dazu dienen, die eigene Dienstleistung oder das eigene Angebot besonders positiv darzustellen und so potenzielle Kunden in die Irre zu führen.
Verleumdung nach § 187 StGB
Enthält eine Fake-Bewertung falsche Behauptungen über eine Person oder ein Unternehmen, die nachweislich unwahr sind, kann dies eine strafbare Verleumdung darstellen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hier eine mögliche strafrechtliche Verfolgung vor.
Beleidigung nach § 185 StGB
Auch Beleidigungen und Schmähkritiken sind nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Werden in einer Fake-Bewertung beleidigende oder persönlich herabsetzende Äußerungen gemacht, kann dies eine strafbare Handlung darstellen.
Welche Folgen können bei einer falschen Bewertung drohen?
Die Konsequenzen einer gefälschten Bewertung können schwerwiegend sein. Unternehmen, die Fake-Bewertungen in Auftrag geben, müssen mit Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen rechnen. Auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Verleumdung oder Beleidigung sind möglich und können zu empfindlichen Strafen führen.
Falsche Bewertungen als Instrument gegen die Konkurrenz
Fake-Bewertungen werden häufig als unlauteres Mittel im Wettbewerb eingesetzt. Unternehmen versuchen auf diese Weise, die Konkurrenz zu schwächen und das eigene Angebot besser darzustellen. Doch langfristig kann diese Taktik das Vertrauen der Verbraucher erschüttern und zu einem Reputationsverlust führen.
Fake-Bewertungen erkennen:
- Für ein neues Produkt oder Geschäft gibt es bereits zahlreiche Bewertungen, die meist sehr einseitig sind.
- In den Rezensionen werden marketing-orientierte Formulierungen und identische Textbausteine verwendet.
- Der Verfasser veröffentlicht an bestimmten Tagen und in kurzer Zeit zahlreiche Bewertungen.
- Unter dem Benutzerprofil gibt es sehr viele Rezensionen zu teuren und ähnlichen Produkten.
Wie man sich gegen Fake-Bewertungen wehren kann: Von der Löschung bis zur Klage vor Gericht
Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson Opfer von gefälschten Bewertungen wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich gegen die falschen Bewertungen zu wehren. Zunächst sollte man versuchen, die Fake-Bewertungen löschen zu lassen. Dazu kann man sich direkt an die Plattform oder das Portal wenden, auf dem die Bewertungen veröffentlicht wurden, und eine Überprüfung beantragen. Viele Plattformen haben Richtlinien gegen Fake-Bewertungen und reagieren schnell auf entsprechende Meldungen.
Wenn die Löschung nicht erfolgreich ist oder die gefälschten Bewertungen schwerwiegender sind, kann es ratsam sein, rechtlichen Beistand in Form eines Anwalts zu suchen. Ein spezialisierter Anwalt für Medienrecht oder Wettbewerbsrecht kann dabei helfen, die rechtlichen Schritte einzuleiten. Der Anwalt kann eine Abmahnung gegen den Verfasser der Fake-Bewertungen aussprechen und die Unterlassung der Veröffentlichung sowie eine Richtigstellung verlangen. Falls notwendig, kann der Anwalt auch eine Klage vor Gericht einreichen, um eine Entschädigung und Schadensersatz zu fordern. Der rechtliche Weg kann zwar zeitaufwändig und kostspielig sein, aber er kann dazu beitragen, die Reputation des Unternehmens oder der Person wiederherzustellen und mögliche weitere Schäden durch Fake-Bewertungen zu verhindern.
Fazit:
Fake-Bewertungen sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern können auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass der Einsatz gefälschter Rezensionen ein hohes Risiko birgt und langfristig das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen kann. Verbraucher sollten aufmerksam bleiben und mögliche Fake-Bewertungen kritisch hinterfragen, um sich ein realistisches Bild von Produkten und Dienstleistungen zu machen.