Urteile zum LinkedIn-Datenleck
Grundsätzlich gibt es bundesweit erfahrene Rechtsanwälte, die die Interessen ihrer Mandanten auch gegen einen Giganten wie LinkedIn vor Gericht vertreten. Lange Zeit hatten die Betreiber des Portals sogar bestritten, dass es überhaupt eine Informationslücke oder ein Datenleck gegeben habe. Doch nachdem immer mehr Details ans Licht kamen, musste auch LinkedIn zugeben, dass Milliarden von Nutzern betroffen sind.
Die eigenen Rechte kennen und verteidigen
Die Nutzer haben ein Recht auf Privatsphäre, wenn sie sich bei solchen Portalen anmelden. Die Betreiber haben also die Pflicht, das Login und die Zugangsdaten zu schützen. Kommt es zu einer solchen Informationslücke, haben die Portale versagt.
Und damit hat jeder Nutzer und Betroffene eines solchen Datenlecks das Recht, gegen den Betreiber vorzugehen. Vergleichbare Urteile gibt es beispielsweise zum letzten Datenleck bei Facebook und Twitter. Hier sind die Geschädigten bereits vor Gericht gezogen und konnten unter anderem Schadenersatzansprüche von bis zu 5.000 Euro durchsetzen.
Was können Betroffene eines Datenlecks tun?
Erfahrungen mit einem Datenleck wie bei LinkedIn haben die wenigsten. Ist man einmal betroffen, sitzt der Schock tief. Der erste Schritt ist nicht der Gang zum Anwalt, sondern die Sicherung des eigenen Zugangs. Dazu gehört unbedingt, das eigene Passwort zu erneuern. Viele machen hier immer noch den Fehler und verwenden zum Beispiel Geburtsdaten, Namen der Kinder oder des Partners bzw. der Partnerin. Dies ist ein Einfallstor für Personen, die sich wieder rechtmäßig Zugang zum eigenen Profil verschaffen wollen.
Sicherer sind komplexe und lange Passwörter mit Zahlen, Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen. Wer sich nicht die Zeit nehmen kann oder will, nutzt Apps und Tools wie einen Passwortmanager. Dieser erstellt in regelmäßigen Abständen ein neues Passwort für jeden einzelnen Zugang, den man auf sozialen Portalen hat. Denn es ist nicht ratsam, ein Passwort für alle Zugänge zu verwenden.
Urteile: Der Anwalt kann helfen
Im nächsten Schritt ist es sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. In einem gemeinsamen Erstgespräch kann dann ausgelotet werden, welche weiteren Schritte sinnvoll und erfolgversprechend sind. Denn in vielen Fällen kann der Anwalt für die Betroffenen eine Entschädigung auf Basis des Schadensersatzes durchsetzen. Im Einzelfall sind bis zu 5.000 Euro möglich. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.