Ist ein Behandlungsfehler eine Straftat?

Ein Behandlungsfehler kann als fahrlässige Tötung oder Körperverletzung strafbar sein. Dies kann der Fall sein, wenn der Arzt die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Diese Sorgfalt richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und den Erwartungen an den Facharzt. Es kann auf den Facharztstandard Bezug genommen werden. Dies ist der Standard, der für das jeweilige Fachgebiet des Facharztes gilt.
Inhalt des Ratgebers
Richterhammer auf Stetoskop mit einem Arzt im Hintergrund
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Das Verhalten des Arztes muss die Strafbarkeit begründen. Es muss also kausal für die Schädigung der Patienten sein. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Verletzung der Patienten ohne das Verhalten des Arztes nicht eingetreten wäre. Wäre der Patient auch ohne das Eingreifen oder Handeln des Arztes verstorben, ist der Arzt nicht strafbar.

Straffreiheit bei Einwilligung

Jede Behandlung und jeder Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Alternativ kann auch ein gesetzlicher Vertreter einwilligen. Selbst wenn ein Notfall vorliegt und entsprechend schnell gehandelt werden muss, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

In diesem Zusammenhang klären die behandelnden Ärzte den Patienten oder seine Angehörigen über die Folgen und Risiken des Eingriffs und der Behandlung auf. Der Patient erklärt sein Einverständnis und unterschreibt die bestehende Risikoaufklärung. Kommt es im Verlauf der Behandlung oder Operation zu Komplikationen, ist daher nicht per se von einem Behandlungsfehler auszugehen.

Ein Personenschaden kann für den Patienten verheerende Folgen haben, auch wenn der Arzt den Patienten korrekt behandelt hat. Der beste Arzt kann nicht jeden Patienten retten.

Im Zusammenhang mit der Operation stellt sich die Frage der Abwägung. Das heißt: Jede Behandlung ist mit Risiken verbunden. Deshalb sollten unnötige Eingriffe und Maßnahmen vermieden werden. Ist eine Operation unbedingt notwendig, um den Gesundheitszustand des Patienten zu stabilisieren oder zu verbessern, sind die Risiken in Kauf zu nehmen.

Wann macht sich ein Arzt strafbar?

Macht ein Arzt einen Fehler, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen. Dabei kann es sich um

  • Behandlungsfehler,
  • Diagnosefehler oder
  • Organisationsfehler handeln.

In der Regel ist es schwer möglich, einem Arzt nachzuweisen, ob er wissentlich oder willentlich einen Behandlungsfehler begangen hat. Daher kann dem Arzt zunächst kein Vorsatz unterstellt werden. Kommt eine Körperverletzung in Betracht, kann es zu einer entsprechenden Bestrafung im Sinne des Gesetzes kommen. Man spricht dann von fahrlässiger Körperverletzung. Die Strafbarkeit ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Nach § 229 StGB macht sich ein Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Alternativ ist auch eine Geldstrafe möglich.

Eine hohe Strafe droht dem Arzt, wenn er vorsätzlich handelt. Der Nachweis eines vorsätzlichen Behandlungsfehlers ist in der Praxis schwierig, aber nicht unmöglich. Es muss nachgewiesen werden, dass der Arzt die nachteiligen Folgen für den Patienten erkannt und dennoch billigend in Kauf genommen hat. Er hat in dieser Situation vorsätzlich einen Behandlungsfehler begangen.

Strafbarkeit bei fahrlässigem Behandlungsfehler

Hier ist eine Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes nachzuweisen. Orientierungspunkt sind die Anforderungen an erfahrene und qualifizierte Fachärzte. Dabei bleibt jedem Arzt ein gewisser Handlungsspielraum. So kann nicht jeder Eingriff mit unerwünschten Folgen auf fahrlässiges Handeln zurückgeführt werden.

Der Nachweis einer Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht reicht daher nicht aus, um eine Strafbarkeit zu begründen. Hierzu müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Hätte der Patient den Schaden auch ohne das Handeln des Arztes erlitten, ist der Arzt nicht strafbar. In diesem Zusammenhang sind daher viele komplexe und umstrittene Einzelfragen zu klären. Deshalb sollten Sie sich bereits bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an einen Experten oder Anwalt für Medizinrecht wenden.

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