Facebook Datenleck: Wie Sie zu Ihrem Recht kommen
So genannte sensible Daten wie Name, Wohnort, Beruf, Telefonnummer etc. stellen im World Wide Web eine Währung dar. Durch diese Daten verdienen Unternehmen teilweise Milliarden von Umsätzen. Das ist der Grund weshalb viele Unternehmen persönliche Daten sammeln, teils auch auf illegalem Wege. Dabei werden sehr oft datenschutzrechtliche Aspekte nicht ausreichend erfüllt.
Dies ist auch dem Milliardenkonzern Facebook passiert. Im Jahr 2021 stahlen Kriminelle über 553 Millionen sensible Daten von Facebook-Nutzern und verbreiteten diese frei zugänglich in Hacker-Foren. Es wird vermutet, dass sich ca. 6 Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen unter den Betroffenen befinden.
Datenleck: Phishing-Nachrichten
Was können Betrüger mit Ihren Daten machen? Die Daten werden hauptsächlich für die Versendung von sogenannten Phishing Nachrichten bzw. kriminellen Spam-Nachrichten benutzt. So werden vor allem gerne Nachrichten von vermeintlichen Paketdiensten mit einem zugehörigen Link versendet. Inhaltlich gleichen diese folgenden Nachrichten:
- Ihre letzte Möglichkeit Ihr Paket abzuholen. Ansonsten wird es heute an den Absender zurückgeschickt [Zugehöriger Link]
- Ihr Paket steht noch zur Abholung bei der Deutschen Post aus. Bestätigen Sie Ihre Angaben hier [Zugehöriger Link]
- Guten Tag, das Paket wurde vom Kurier abgenommen. Tracken Sie es jetzt [Zugehöriger Link]
Durch das Anklicken der vermeintlich echten Links, werden Sie auf eine Malware weitergeleitet, die noch mehr persönliche Daten von Ihnen sammelt, stiehlt und an die Betrüger weiterleitet.
Verletzung von Auskunftspflicht
Der Datenraub erfolgte durch einen unzulänglich gesicherten Zugang von Seiten Facebooks. Nur durch Zufall wurden die gestohlenen Daten im Netz gefunden. Nachdem das Leck entdeckt wurde, wurden Betroffene nicht informiert. Immer noch warten die Geschädigten auf die nach Artikel 34 DSGVO erforderliche Benachrichtigung. Facebook steht seinen Nutzern und Nutzerinnen gegenüber in der Auskunftspflicht, ist dieser jedoch nicht nachgekommen. Allein der Fakt, dass betroffene Verbraucher nicht informiert wurden, stellt einen Schadensersatzanspruch für jene dar.
Ansprüche wegen Datenleck geltend machen
- Nutzung unserer kostenlosen Erstberatung
Füllen Sie unser Online-Formular aus und überprüfen Sie, ob auch Sie zu den vom Datenleck betroffenen Personen gehören. Dafür geben Sie nur Ihre bei Facebook hinterlegte Mail-Adresse oder Ihre Telefonnummer im internationalen Format (+49…) an.
- Ihre Rechte durchsetzen
Von nun an, erledigen wir den Rest für Sie. Wir leiten Sie an eine unserer Partnerkanzleien weiter. Ein Experte nimmt sich um Ihren Fall an.
- Erhalten Sie Ihr Geld
Unsere Partnerkanzleien erledigen den ganzen Rest für Sie. Alles was Sie noch tun müssen ist sich bequem zurückzulehnen und am Ende Ihren Schadensersatz einzukassieren.
Mehr zu Erfolgsaussichten und Entschädigungen für EU-Bürger finden Sie hier.
Unsere Beratung
Nach Artikel 15 DSGVO besteht ein Auskunftsrecht, auf dessen Grundlage Sie von Facebook Auskunft darüber verlangen können, ob auch Sie vom Datenleak betroffen sind. Erhalten sie keine oder nur unzureichend Auskunft, kann sich nach Artikel 82 DSGVO ein Schadensersatzanspruch für Sie ergeben. Unsere Partnerkanzleien beraten Sie sehr gerne zu Ihren Möglichkeiten und Ansprüchen. Führen Sie dafür unseren kostenlosen Schnell-Check durch und erlangen Sie heute noch Gewissheit!
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