Facebook-Datenleck: Anwalt fordert Schadenersatz

Im Jahr 2021 wurde bekannt, dass durch ein Datenleck bei Facebook Informationen von mehr als 500 Millionen Menschen im Internet veröffentlicht wurden. Die betroffenen Nutzer haben Anspruch auf Schadenersatz.
Inhalt des Ratgebers
Ordner mit der Beschriftung Schadenersatz. Daneben Paragraphen und Richterwaage
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Im Jahr 2021 wurde bekannt, dass durch ein Datenleck bei Facebook Informationen von mehr als 500 Millionen Menschen im Internet veröffentlicht wurden. Die betroffenen Nutzer haben Anspruch auf Schadenersatz.

Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile, unter anderem vom Landgericht Oldenburg, das einen Schadenersatz von bis zu 5.000 Euro bestätigt. Voraussetzung für Betroffene ist der Kontakt zu einem Anwalt, der sich auf das Facebook-Datenleck spezialisiert hat und weiß, welche Schritte zu unternehmen sind.

Was sagt der Anwalt zum Facebook-Datenleck?

Persönliche Informationen und Daten sind im 21. Jahrhundert zu einer wertvollen Währung geworden. Vor diesem Hintergrund hat sich gerade in den letzten Jahren ein reger Handel mit Nutzerdaten im Internet entwickelt. Zum Leidwesen der Betroffenen, deren persönliche Informationen frei zugänglich sind und für dubiose Zwecke missbraucht werden.

Bei diesen sensiblen Daten kann es sich unter anderem um

  • Telefonnummern,
  • Login-Daten,
  • Passwörter,
  • Bestellinformationen sowie
  • Bankdaten,
  • Bankverbindungen,
  • E-Mail-Adressen und
  • Anschriften handeln.

Immer wieder werden diese Daten von Nutzern verschiedener Plattformen wie Facebook gestohlen.

Die Betreiber müssen die Daten sichern und ihre Nutzer vor Missbrauch bewahren. Gelingt dies nicht, liegt ein klarer Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht vor. Eine solche große Angriffsfläche bietet Facebook bzw. der heutige Meta-Konzern. 2021 gingen unzählige Daten verloren. Viele der Betroffenen wissen gar nicht, dass sie Opfer des Facebook-Datenlecks geworden sind. Allein in Deutschland sind rund 6 Millionen Nutzerinnen und Nutzer betroffen.

Mehrere Urteile gefällt: Schadensersatz für Verbraucher bestätigt

Ein erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt oder Datenschutzexperte, der sich mit dem Facebook-Datenleck auskennt, setzt sich für die Geschädigten und Anspruchsteller ein. Tatsächlich steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch von bis zu 5.000 Euro zu. Außerdem hat jeder das Recht, Auskunft über die Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten. Dazu ist Facebook verpflichtet.

Details dazu und die Rechtsgrundlage für das Auskunftsrecht finden sich in der Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 15, kurz DSGVO. Demnach kann jeder Nutzer Auskunft darüber verlangen, ob er von dem Datenleck bei Facebook betroffen ist.

Mittlerweile gibt es in Deutschland Anwaltskanzleien, die sich auf die Digitalbranche und den Schutz von Nutzerdaten spezialisiert haben. Derzeit ist vor dem Landgericht Oldenburg ein Versäumnisurteil vom 18. Oktober 2022 anhängig. Meta Platforms wurde wegen Datenschutzverstößen zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 2.000 € verurteilt. Darüber hinaus stand dem Kläger ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.000 € zu, weil die Beklagte außergerichtlich keine den gesetzlichen Vorgaben gerecht werdende Datenauskunft erteilt hatte. Hinzu kamen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Welche Rechte haben Kläger im Fall des Facebook-Datenlecks?

  • Facebook ist demnach verpflichtet, dem Kläger alle zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen. Diese Schäden stehen im Zusammenhang mit dem unbefugten Zugriff Dritter auf das Datenarchiv der Beklagten.
  • Ein weiteres Versäumnisurteil des Landgerichts Zwickau vom September 2022 liegt ebenfalls vor. Hier wurde Facebook wegen des Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.000 € verurteilt. Eine vergleichsweise geringe Summe, die nur darauf zurückzuführen ist, dass der Kläger nicht mehr gefordert hat.
  • Es ist jedoch zu erwarten, dass mit der Bestätigung der oben genannten Urteile und der Zuerkennung von Schadensersatz die Urteile zugunsten der Verbraucher deutlich zunehmen werden. Dies mag auch ein Grund dafür sein, dass spezialisierte Anwälte im Zusammenhang mit dem Datenleck bei Facebook einen so großen Zulauf haben wie zuletzt.

Kontakt zum Anwalt: Datenleck bei Facebook

Wer nun selbst den Verdacht hat oder genau weiß, dass die eigenen Daten durch das Datenleck bei Facebook veröffentlicht wurden, sollte keine Zeit verlieren und handeln. Wie die Chancen auf Schadensersatz stehen und welche Schritte der Anwalt für den Anspruchsteller in Bezug auf das Facebook-Datenleck unternehmen kann, lässt sich mit der Hilfe eines Datenschutzexperten in einem Beratungsgespräch relativ schnell klären. 

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