Dieselskandal bei VW

Der Dieselabgasskandal, der die Automobilbranche erschütterte, ist längst kein neues Thema mehr. Seit 2020 haben Verbraucher jedoch klare Rechte und Ansprüche gegenüber Volkswagen (VW), die durch Gerichtsurteile und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestärkt wurden.
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Abgasskandal bei VW
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Höchstrichterliche Feststellung der Täuschung durch VW

Am 25. Mai 2020 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) ein bahnbrechendes Urteil: Die Richter stellten die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher durch VW höchstrichterlich fest. Der Grund? Der Einbau illegaler Abschalteinrichtungen, insbesondere im Motor EA189, führte zu einer Täuschung der Autokäufer. Diese Urteilsgrundlage erstreckt sich inzwischen auch auf den Nachfolgemotor EA288 und betrifft nicht nur VW, sondern auch Tochterunternehmen wie Audi, Seat und Skoda.

Ein weiteres BGH-Urteil vom 29. Juli 2021

Ein weiteres BGH-Urteil vom 29. Juli 2021 eröffnete den Betroffenen neue Möglichkeiten. Es verhinderte die Verjährung der Ansprüche, selbst wenn Verbraucher sich aus dem Klageregister ausgetragen oder erst 2019 für die Musterfeststellungsklage angemeldet hatten.

Interne Unterlagen von Bosch und die Rolle der gesamten Automobilbranche

Seit dem 17. November 2022 haben interne Unterlagen des Automobilzulieferers Bosch eine erschreckende Wahrheit ans Licht gebracht. Sie belegen, dass die gesamte deutsche Automobilbranche seit September 2006 die illegalen Abgasmanipulationen geplant und umgesetzt hat. Dies betrifft nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie Fiat und Toyota, die Abschalteinrichtungen in Auftrag gaben.

Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte Dokumente aus dem Hause Bosch, die die umfangreiche Verstrickung der Branche in den Abgasskandal verdeutlichen. Dieses neue Beweismaterial stärkt die Position der Geschädigten erheblich.

Die Wende am Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Die Rechtsprechung des EuGH hat in den letzten Jahren eine klare Verbraucherorientierung im Dieselabgasskandal gezeigt. In einem Urteil vom 17. Dezember 2020 wurde generell der Einsatz von Abschalteinrichtungen als unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass diese Technologie die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert, indem sie die gesetzlichen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand einhält, während im realen Betrieb Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

Die jüngste Entscheidung des EuGH vom 21. März 2023 vereinfachte die Klage gegen Autohersteller weiter. Jetzt müssen Verbraucher lediglich das fahrlässige Handeln der Hersteller nachweisen, nicht mehr den Vorsatz. Dies hat die deutschen Gerichte, einschließlich des BGH, dazu veranlasst, ihre Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher zu ändern.

Die neue Rechtsprechung des BGH

Am 26. Juni 2023 hat der BGH eine wegweisende Entscheidung getroffen. Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung temperaturgesteuert manipuliert, steht ein Differenzschaden zu, und sie haben Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht deutet eine neue verbraucherfreundliche Rechtsprechung an, die besagt: Unzulässige Abschalteinrichtung = Schadensersatz. Damit müssen Verbraucher lediglich nachweisen, dass in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden, und werden unabhängig davon entschädigt, ob bereits ein Rückruf erfolgt ist oder nicht.

Welche Modelle sind betroffen?

Eine wichtige Frage betrifft die betroffenen Modelle. VW hat eine Liste veröffentlicht, auf der Verbraucher mithilfe ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) prüfen können, ob ihr Fahrzeug von einem offiziellen Rückruf betroffen ist. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Liste der Modelle, die von einem Rückruf betroffen sind. Die betroffenen VW-Modelle sind in erster Linie der EA189 und sein Nachfolger, der EA288.

 

VW-ModellEuro-NormHubraumGrund der BetroffenheitMotoren-Typ
Amarok, Beetle, Caddy, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran51,2; 1,6; 2,0 Literamtlicher RückrufEA189
Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T-Roc5, 61,4; 1,6; 2,0 LiterAbschalteinrichtung ThermofensterEA288
T552.0 LiterAbschalteinrichtungEA189
T662.0 Literamtlicher RückrufEA288
Touareg63.0, 4.2 LiterAbschalteinrichtung ThermofensterEA897, EA896
Phaeton5, 63.0 LiterAbschalteinrichtung ThermofensterEA897, EA896

Ihre Entschädigungsmöglichkeiten im Dieselskandal

Geschädigte haben verschiedene Möglichkeiten, gegen den VW-Konzern vorzugehen:

  • Neulieferung: Wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben und sich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist befinden, können Sie Ihr Fahrzeug an den Händler zurückgeben und ein sauberes Modell erhalten.
  • Rücktritt/Rückgabe: Sie können den Kaufvertrag anfechten, da Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe einen Sachmangel aufwies. Sie erhalten eine Entschädigungssumme, die sich aus dem Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ergibt.
  • Kaufpreisminderung: Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug behalten und eine Kaufpreisminderung fordern, da der Wiederverkaufswert durch den vorliegenden Mangel erheblich gemindert ist. Es wurden bereits Urteile erstritten, in denen 25% des Kaufpreises an die Kläger zurückgezahlt wurden.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich über die Prozesskosten keine Sorgen machen, da Sie nur eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, falls Sie diese mit Ihrer Versicherung vereinbart haben.

Fazit

Die Entwicklungen im Dieselabgasskandal deuten darauf hin, dass die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und Schadensersatzansprüche immer realistischer werden. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Ansprüche zu prüfen. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und setzen Sie sich für Ihr Recht auf Entschädigung ein.

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