Behandlungs- oder Aufklärungsfehler?
Arzthaftung
Bei der Recherche nach Behandlungsfehlern fällt oft der Begriff „Arzthaftung“ auf. Was aber ist das genau? Unter der sogenannten Arzthaftung ist geregelt, in welchem Verantwortungsverhältnis der behandelnde Arzt bzw. ein Krankenhaus gegenüber dem Patienten steht, falls bei der Behandlung ein Fehler unterlaufen ist. Sowohl Behandlungsfehler als auch Aufklärungsfehler sind abgedeckt.
Aufklärungsfehler und Behandlungsfehler
Aufklärungsfehler
Vor einem medizinischen Eingriff sowie vor jeder Behandlung steht der Arzt in der Pflicht seine Patienten über Indikation, die Risiken, mögliche Alternativen sowie über die Prognose der geplanten Behandlung aufzuklären. Diese Aufklärung ist ein essentieller Schritt, damit der Patient der Behandlung rechtswirksam zustimmen kann. Wurde diese Aufklärung unterlassen, handelt es sich streng genommen bei der danach folgenden Behandlung um strafbare Körperverletzung, aus der ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld eingeht. Umso größer die Risiken eines Eingriffs sind, umso umfangreicher muss die folgende Aufklärung erfolgen, damit der Patient selbstbestimmt über den Eingriff entscheiden kann. Fehlerhafte Aufklärung liegt vor bei:- Verschweigen oder Verharmlosen von Risiken oder möglichen Komplikationen
- Erfolgsaussichten bzw. Komplikationschancen wurden falsch dargestellt
- Verschweigen von gleichwertigen, weniger riskanten Behandlungsalternativen
Behandlungsfehler
Behandlungsfehler lassen sich in Therapiefehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler und Organisationsfehler einteilen. Folgend werden in Kürze diese Behandlungsfehler kurz erklärt:
Therapiefehler liegen vor, wenn eine ungeeignete bzw. nicht erfolgswirksame Behandlung vom Arzt verschrieben wird. Als Beispiele dienen hier eine Überdosierung von Medikamenten oder die Verschreibung eines Gipsverbandes für einen Knochenbruch, welcher eigentlich einen chirurgischen Einsatz erfordert.
Ein Befunderhebungsfehler ist vorhanden, wenn der behandelnde Arzt notwendige Befunde wie Laboruntersuchungen oder Röntgenaufnahmen außer Acht lässt oder komplett unterlässt zu erheben.
Der Diagnosefehler tritt ein, wenn trotz ausreichender Befunderhebungen die Auswertungen vom Arzt zu einer falschen oder unvertretbaren Diagnose führen bzw. zu einer Fehlinterpretation des Befundes. Zum Beispiel, dass der Arzt einen erkennenden Tumor auf dem Röntgengerät übersieht.
Der Organisationsfehler beschreibt Probleme beim Qualitätsmanagement oder der Infrastruktur eines Krankenhauses bzw. einer Praxis. Beispiele dafür sind mangelnde Hygiene, nicht steril angebrachte medizinische Geräte oder aber auch das Fehlen von genügend qualifiziertem Personal.
Wie Sie nach einem erlittenen Behandlungsfehler vorgehen können, finden Sie in unserem Guide für Behandlungsfehler.
Wir helfen Ihnen!
Hegen Sie den Verdacht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Dann sollten Sie schnellstmöglich handeln und Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchsetzen. CHECK4EVER hilft Betroffenen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld nach erlittenen Behandlungs-, und Aufklärungsfehlern. In Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien und Experten, die auf Medizinrecht spezialisiert sind, verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.
Erhalten Sie kostenlos eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall!