Können negative Bewertungen auf Google strafbar sein?
Negative Bewertungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Es handelt sich um eine kritische Bewertung von Dienstleistungen, Produkten, Orten oder Unternehmen. Kritisch wird es erst, wenn die Behauptungen unzulässig oder falsch sind. Grundsätzlich darf aber niemand davon ausgehen, dass eine Bewertung strafbar ist. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, eine Bewertung individuell zu prüfen und mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Gemeinsam kann man sich den Google-Eintrag anschauen und juristisch fundiert dagegen vorgehen.
Auf keinen Fall sollte man sich mit einer ungerechtfertigten negativen Bewertung abfinden. Auch ist davor zu warnen, diese unkommentiert im Netz stehen zu lassen. Andere Interessenten, die das Restaurant, das Café oder das Geschäft besuchen wollen, werden abgeschreckt. Im schlimmsten Fall kann die negative Bewertung die eigene Online-Reputation schädigen und der Konkurrenz einen Vorteil verschaffen.
Wann sind Google-Bewertungen strafbar?
Das kann nur im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich sind Bedrohungen, Verleumdungen und Beleidigungen strafbar. Sie sind nach dem Gesetz Straftaten. Auch das Internet mit seinen sozialen Foren und Google ist kein straffreier Raum. Viele Nutzer flüchten sich in die Anonymität und rasten schnell aus. Vergleichbare Worte würde in der Realität wohl niemand gegenüber dem Unternehmer oder Betreiber eines Unternehmens finden.
Leider ist es bis heute nicht wirklich einfach, allein gegen negative Bewertungen vorzugehen. Man kann sie in erster Linie nur bei Google melden. Dies ist aber in den meisten Fällen nicht von Erfolg gekrönt. Bei strafbaren Bewertungen muss Google allerdings sehr schnell reagieren. Vor allem dann, wenn in einer negativen Bewertung bei Google Beleidigungen enthalten sind. Diese Beleidigungen decken sich mit einer Liste von Begriffen, die so in den Bewertungen nicht erlaubt sind.
Beispielhafte Urteile: Strafbare und negative Bewertungen bei Google
Es gibt zahlreiche Urteile aus der Vergangenheit, die sich mit Beleidigungen und entsprechenden Straftatbeständen beschäftigt haben.
- Im Ergebnis stehen die Chancen vor Gericht nicht schlecht, wenn der Straftatbestand der Bedrohung oder Beleidigung im Zusammenhang mit der Google-Bewertung erfüllt ist.
- Nachrede, die langfristig zu einer Rufschädigung führen kann.
- Grundsätzlich ist es ratsam, eine negative Bewertung und einen möglichen Straftatbestand in einem ersten Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu besprechen.
Google zur Prüfung verpflichtet
Google ist grundsätzlich verpflichtet, bei negativen Google-Bewertungen ein Prüfverfahren einzuleiten. Etwas anderes gilt, wenn eine Bewertung offensichtlich rechtswidrig ist. Ist das Prüfverfahren vollständig durchlaufen, ist es einem Rechtsanwalt überhaupt erst möglich zu beurteilen, ob es sich um eine rechtmäßige Bewertung handelt.
- Die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptungen trägt in erster Linie der Bewertende,
- in zweiter Linie Google.
Lässt sich die Rechtmäßigkeit der Bewertung im Rahmen eines Prüfverfahrens nicht nachweisen, sollte man selbst davon absehen, einen Fehler zuzugeben. Voreiliges Handeln kann einem selbst schaden und wiederum Google in die Hände spielen.
Was ist als Verstoß zu verstehen?
Google selbst bleibt eher vage, was unter einem Verstoß zu verstehen ist. Nur wenn die Bewertung tatsächlich gegen die Richtlinien verstößt, kann sie über den Link neben der Bewertung gemeldet und gelöscht werden. Das können beleidigende Kommentare sein, aber auch Aufrufe zur Gewalt. Diese werden von Google relativ schnell entfernt.