Ab wann greift der Kündigungsschutz? Eine Übersicht

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten
Der Kündigungsschutz ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Von der Dauer des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gibt es verschiedene Kriterien, die den Zeitpunkt bestimmen.
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Ab wann greift der Kündigungsschutz? Eine Übersicht
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Der Zeitpunkt des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz greift in der Regel erst nach einer bestimmten Dauer des Arbeitsverhältnisses. Diese Dauer kann je nach Land und gesetzlichen Bestimmungen variieren. In Deutschland zum Beispiel gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das den Kündigungsschutz regelt. Gemäß dem KSchG greift der Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis bereits sechs Monate oder länger besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Beispiele für den Kündigungsschutz

Ein Arbeitnehmer ist seit zwei Jahren in einem Unternehmen tätig, das mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall greift der Kündigungsschutz gemäß dem KSchG, da die Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten überschritten wurde.

Eine neue Mitarbeiterin hat erst seit drei Monaten einen befristeten Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen mit 15 Arbeitnehmern. In diesem Fall greift der Kündigungsschutz noch nicht, da die Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten noch nicht erreicht ist.

Weitere Faktoren, die den Kündigungsschutz beeinflussen

Neben der Dauer des Arbeitsverhältnisses spielen auch andere Faktoren eine Rolle beim Kündigungsschutz. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schwangerschaft: Schwangere Frauen genießen einen besonderen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit besteht ebenfalls ein besonderer Kündigungsschutz, der bis zum Ende der Elternzeit gilt.
  • Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Menschen haben einen erhöhten Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung möglich.

Fazit: Der Kündigungsschutz greift in der Regel nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten und ab einer bestimmten Anzahl von Arbeitnehmern im Unternehmen. Schwangere Frauen, Arbeitnehmer in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen haben zusätzlich einen besonderen Kündigungsschutz. Es ist wichtig, die genauen gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Vereinbarungen zu beachten, um den vollen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen zu gewährleisten.

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