Das Twitter-Datenleck und arbeitsrechtliche Folgen

Viele sind vom Twitter-Datenleck betroffen und es kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In diesem Artikel wollen wir das Ganze etwas näher beleuchten, um Licht ins Dunkel zu bringen. Bereits seit letztem Jahr ist die große Sicherheitslücke bei Twitter bekannt. Die wenigsten wissen, dass sie bis heute davon betroffen sind.
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Das Twitter-Datenleck und arbeitsrechtliche Folgen
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Twitter konnte die Sicherheit der Nutzer nicht umfassend gewährleisten, was zur Folge hatte, dass unglücklicherweise E-Mail-Adressen, Telefonnummern und sensible Daten an die Öffentlichkeit gelangten.

Twitter-Datenleck und arbeitsrechtliche Konsequenzen für Betroffene

Die Rede ist von 5,4 Millionen Betroffenen. Ähnliche Fälle gibt es auch bei Facebook und LinkedIn – grundsätzlich geht man immer ein gewisses Risiko ein, wenn man sich bei einem sozialen Portal anmeldet. Eine solche Sicherheitslücke und das Ausspähen der eigenen Daten muss man sich aber nicht gefallen lassen. Oft ergeben sich aus den Twitter-Daten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Hier ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, um sich zum Beispiel auch Schadensersatz zu sichern.

Geschädigte haben Rechte: Schadensersatz einfordern

Nach Art. 82 DSGVO wir sind alle Schadensersatzansprüche definiert und nachzulesen. Mittlerweile gibt es bereits viele erfolgreiche Urteile, die sich nur mit dem Datenleck bei Twitter, den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und den Betroffenen beschäftigt haben. Und das Beste: Bei den meisten Urteilen gingen die Kläger als Sieger aus dem Gerichtssaal. In vielen Fällen wurde ihnen Schadenersatz von bis zu 5.000 Euro zugesprochen.

Hat man selbst herausgefunden, dass man doch Opfer des Twitter-Datenlecks geworden ist, stehen dem Geschädigten unter Umständen Schadensersatzansprüche zu. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten immateriellen Schaden. Wie materiell ist das Ganze, weil in manchen Fällen kein konkreter Schadenswert beziffert werden kann. Mit anderen Worten: Wenn Hacker die eigenen Informationen von einer Plattform stehlen und diese beispielsweise im Darknet verkaufen, kann dies zu einem späteren Zeitpunkt zu einem nicht bezifferbaren Schaden führen.

Angriffsversuche: Aufmerksam im Netz unterwegs

Auch wenn man jetzt weiß, dass man betroffen ist und sein Passwort geändert hat, ist man noch nicht sicher. Jeder Nutzer ist gut beraten, sich zunächst immer an einen Anwalt zu wenden und dann besonders sensibel und aufmerksam mit persönlichen

  • Nachrichten,
  • Anrufen,
  • SMS und
  • E-Mails umzugehen.

Oft werden Phishing-Versuche wiederholt, um an noch mehr Daten und im schlimmsten Fall an Geld zu kommen. Zudem werden persönliche Daten und Login-Daten mittlerweile als Währung im Internet angesehen, mit denen gehandelt wird.

Das Recht auf Schutz der Privatsphäre einfordern

Abschließend bleibt festzuhalten, dass ein Datenleck bei Twitter durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. Geschädigte sollten sich in jedem Fall an einen Anwalt wenden. Gemeinsam können die nächsten Schritte besprochen und die richtige Strategie gewählt werden. In den meisten Fällen geht es um nicht unerheblichen Schadenersatz, der den Geschädigten von den Gerichten oft zugesprochen wird. Es lohnt sich also, sich frühzeitig zu informieren und die eigenen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durchzusetzen.

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