Als Nutzer haben Sie die Möglichkeit, problematische oder gegen die Richtlinien verstoßende Rezensionen zu melden. Google prüft die gemeldeten Bewertungen dann anhand seiner Richtlinien und entfernt sie, wenn sie als unzulässig eingestuft werden.
So steigen die Chancen, negative Bewertungen löschen zu lassen
Wichtig ist, dass nicht alle gemeldeten Rezensionen automatisch gelöscht werden. Google führt eine Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass die gemeldete Rezension tatsächlich gegen die Google–Richtlinien verstößt. Wenn Google den Verstoß nicht bestätigt, kann die Rezension bestehen bleiben.
In einigen Fällen hat der Inhaber des bewerteten Unternehmens oder die bewertete Person auch die Möglichkeit, auf Rezensionen zu antworten oder eine Überprüfung durch Google zu beantragen, wenn sie der Meinung sind, dass eine Rezension ungerechtfertigt oder falsch ist. Dies kann jedoch nicht zu einer direkten Löschung der Rezension führen, sondern dient der Stellungnahme oder Klärung.
Grundsätzlich entscheidet also der Plattformbetreiber wie Google über die Löschung von Rezensionen.
Wie Nutzer negative Bewertungen selbst löschen
Oft liegt die Lösung auf der Hand. Der Verfasser selbst hat die Möglichkeit, seine Rezension oder Bewertung zurückzuziehen. Dazu geht er auf sein eigenes Profil bei Google im Bereich Bewertungen. Von dort gelangt er direkt zur Rezension und kann auf das Symbol mit dem kleinen Mülleimer klicken.
Natürlich muss ein Unternehmen oder Inhaber den Nutzer erst dazu bewegen, eine Löschung vorzunehmen. Dies kann zum einen durch eine offene und ehrliche Antwort geschehen. Viele Nutzer überdenken dann ihren Eintrag und ziehen ihn zurück. Reagiert man hingegen verärgert oder wütend, riskiert man vielleicht auch die eine oder andere negative Bewertung durch eine Begleitperson.
Kann ein Anwalt eine negative Bewertung löschen lassen?
Der Anwalt selbst kann die negative Bewertung bei Google nicht löschen. Er bietet interessierten Mandantinnen und Mandanten lediglich an, bei der Beseitigung ungerechtfertigter Bewertungen behilflich zu sein. Oft gibt es die Möglichkeit einer kurzen Analyse und eines anschließenden Gesprächs. In vielen Fällen übernimmt sogar die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung der negativen Bewertung und die Arbeit des Anwalts.
Man sollte es also nicht darauf ankommen lassen, selbst gegen diese negativen Bewertungen vorzugehen. Es gibt rechtliche Lücken, die eine negative Bewertung schnell als ungerechtfertigt hinstellen. Damit ist sie anfechtbar. Damit steigen auch die Chancen, dass die schlechten Bewertungen aus dem eigenen Profil verschwinden.