Datenskandal bei Facebook: Was können Sie tun?

Anfang letzten Jahres hat der Facebook Konzern über 530 Millionen Daten an Hacker verloren. Facebook hat seine betroffenen Nutzer nicht direkt selbst informiert und spielt den Vorfall herunter, doch die Folgeauswirkungen können für die Nutzer sehr unangenehm werden. Denn Telefonnummern, E-Mail Adressen und private Informationen der Nutzer sind immer noch im Internet zu finden. Ebenso problematisch: Gefälschte SMS oder Mails von vermeintlichen Paketdiensten mit einem Link zu einer Malware Seite erreichen die Betroffenen nahezu täglich.

Inhalt des Ratgebers

Was tun, falls Sie vom Datenskandal betroffen sind?

Die Hacker nutzen diese sensiblen, persönlichen Daten vor allem um betrügerische SMS oder E-Mails in Umlauf zu bringen. Diese Nachrichten können sehr realistisch und glaubwürdig erscheinen. Sollten Sie SMS oder Mails  von unbekannten Absendern mit einem Link erhalten haben, gilt es diese Links auf keinen Fall anzuklicken und auch nicht auf etwaige Nachrichten zu antworten. Sollten Sie jedoch schon auf so einen Link gedrückt haben, empfiehlt das BSI („Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“) Ihr Endgerät auf Werkseinstellung zurückzusetzen.

Der allererste und wichtigste Schritt ist umgehend ein neues Passwort für Ihr Facebook-Konto anzulegen. Auch ratsam wäre es, sich „von allen Sitzungen abzumelden“ um sicher zu gehen, dass Sie von allen möglichen Endgeräten abgemeldet wurden und sich erst wieder neu anmelden müssen, um auf Ihr Konto Zugriff zu erhalten.

Wie Sie zu Ihrem Recht kommen, erfahren Sie hier.

Geldentschädigung für EU-Bürger

Facebook’s europäischer Hauptsitz befindet sich in Irland. Die dortige Bürgerrechtsgruppe „Digital Rights Ireland“ (DRI) hat Facebook auf die in Europa bestehenden Vorschriften, die sensiblen Daten seiner Nutzer und Nutzerinnen zu schützen, verwiesen. Im Artikel 82 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sind etwaige Schadensansprüche aufgrund von Datenschutzrechtsverletzungen geregelt. So besteht für europäische Bürger die Möglichkeit, von Facebook Schadensersatz zu verlangen. Der DRI hat unter anderem eine Massenklage gegen Facebook erhoben, zu der alle Betroffenen aufgerufen werden, sich anzuschließen.

Erfolgsaussichten

Es lässt sich noch nicht abschätzen, ob DRI die Massenklage erfolgreich gegen Facebook durchsetzen kann. Falls ja, würde dies bedeuteten, dass die zu zahlende Strafe auf alle Klageteilnehmer verteilt wird. Jedoch kann es noch Jahre dauern, bis eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird.

Doch die Erfolgsaussichten stehen nicht allzu schlecht. Seit März 2018 hat die Europäische Union schon mehrmals Strafen gegen Datenschutzverletzungen gegen andere Unternehmen verhängt. Die zu zahlende Höchststrafe eines Unternehmens liegt zurzeit bei vier Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes. Dies würde bei Facebook 344.000.000 US-Dollar darstellen.

Für die DRI gilt es die Unternehmen in ihre Schranken zu verweisen und ihnen klarzumachen, dass auch sie sich an Gesetze halten müssen. Dies heißt auch, dass es bei nicht Berücksichtigung dieser Gesetze gilt, eine Strafe zu zahlen.

Wir helfen!

Nach Artikel 15 DSGVO besteht ein Auskunftsrecht, auf dessen Grundlage Sie von Facebook Auskunft darüber verlangen können, ob auch Sie vom Datenleak betroffen sind. Erhalten sie keine oder nur unzureichend Auskunft, kann sich nach Artikel 82 DSGVO ein Schadensersatzanspruch für Sie ergeben. Unsere Partnerkanzleien beraten Sie sehr gerne zu Ihren Möglichkeiten und Ansprüchen. Führen Sie dafür unseren kostenlosen Schnell-Check durch und erlangen Sie heute noch Gewissheit!

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