Was einen einfachen Behandlungsfehler ausmacht
Ein einfacher Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt vom Facharztstandard abweicht. In diesem Zusammenhang ist zunächst zu klären, was überhaupt zum medizinischen Standard gehört. Jeder Arzt lernt in seiner Ausbildung eine bestimmte Vorgehensweise und damit verbundene Maßnahmen. Diese haben sich bei den Fachärzten durch jahrelange Praxis etabliert. Diese fachärztlichen Standards sind in der Fachliteratur niedergelegt und gelten als Maßstab für die Behandlung von Gesundheitsschäden.
Geschädigte Patientinnen und Patienten benötigen in der Regel fachärztliche Gutachten, um ihre Ansprüche und einen eventuellen Schadensersatz geltend zu machen. Diese können im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, von Krankenkassen oder Schlichtungsstellen erstellt werden.
Ein Gericht muss beurteilen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dabei geht es um die Einstufung des Behandlungsfehlers als leicht oder grob. Dafür gibt es bestimmte Indizien. Das sind die medizinischen Tatsachen, die der Behandlung zugrunde liegen. Diese wiederum ergeben sich aus der Begutachtung durch einen Sachverständigen. Ohne ein solches Gutachten lässt sich weder ein einfacher noch ein grober Behandlungsfehler nachweisen.
Definition – einfacher Behandlungsfehler: Zusammenfassend kann der einfache Behandlungsfehler als eine fehlerhafte Behandlung durch einen Facharzt beschrieben werden. Diese entspricht nicht dem geltenden medizinischen Standard.
Wie bekomme ich Schadenersatz bei einem einfachen Behandlungsfehler?
Auch bei einem einfachen Behandlungsfehler hat der betroffene Patient Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Allerdings muss der Patient den Behandlungsfehler beweisen. Außerdem muss bewiesen werden, dass der Arzt den Fehler selbst verschuldet hat und dem Patienten dadurch ein Schaden entstanden ist. Entscheidend ist die Kausalität des Fehlers als wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden des Patienten.
Verdacht auf einfachen Behandlungsfehler
Der Schaden, der kausal auf den einfachen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, kann immaterieller oder materieller Natur sein. Der Fehler kann dem Arzt, dem Facharzt oder dem Pflegepersonal in Krankenhäusern anzulasten sein. Sobald der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, sollte der betroffene Patient unbedingt den Behandlungsverlauf dokumentieren und alle diesbezüglichen Berichte, Dokumente und Unterlagen aufbewahren.
Erste Anlaufstellen sind das Beschwerdemanagement des Krankenhauses, die Landesärztekammer und die Krankenkasse. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Experte oder Rechtsanwalt bietet individuelle Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Sie haben immer noch die besten Chancen auf Schadenersatz.
Praxisbeispiele für einfache Behandlungsfehler
Jeder Arzt hat die Pflicht, den Patienten über eine Operation oder eine Behandlung aufzuklären. Die Beratung und Aufklärung umfasst den Ablauf und den Heilungserfolg sowie die Risiken. Wird ein Patient ohne Aufklärung behandelt, liegt ein Behandlungsfehler vor. In diesem Beispiel handelt es sich um einen Aufklärungsfehler, der für jeden Arzt rechtliche Konsequenzen haben kann.
Ärzte sind verpflichtet, ihre Geräte auf dem neuesten Stand zu halten. Wird aufgrund eines veralteten Gerätes eine falsche Diagnose gestellt, liegt ein Behandlungsfehler vor. Gleiches gilt, wenn Informationen falsch interpretiert werden. Dies kann immer dann der Fall sein, wenn der behandelnde Arzt nicht über die entsprechende Qualifikation zur Diagnose und Interpretation verfügt. Kommt es dann zu einem Gesundheitsschaden des Patienten, liegt ein einfacher Behandlungsfehler vor.