Geburtsschäden – Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Geburt. Ein wunderschönes, emotionales Ereignis bei dem sich alle Umstehenden freuen. Doch leider kann eine falsche Entscheidung, ein kleiner Fehler von Seiten der Ärzte und Hebammen ausreichen und auf einmal muss man sich der Frage stellen „Geburtsschäden – Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?“
Definition Geburtsschäden
Geburtsschäden und Geburtsfehler können weitreichende Konsequenzen sowohl für das Kind als auch für die Mutter bzw. Angehörigen haben. Je nach Verletzungsgrad kann es sein, dass das Kind lebenslang Pflege, Medikamente sowie Betreuung benötigt, was sehr kostenintensiv ist und das Leben der gesamten Familie komplett verändert.
Dabei unterscheidet man zwischen leichten Geburtsschäden, die zu Konzentrationsschwäche oder -störungen führen können, schweren Geburtsschäden, die dazu führen können, dass das Kind lebenslang in dem Entwicklungsstand eines Kleinkindes verbleibt und Extremfällen, in denen das Gehirn beschädigt wird und zu einem völligen Stillstand der Entwicklung führt.
Welchen Schadenersatzanspruch habe ich?
Auch wenn die emotionalen Schäden nicht rückgängig gemacht werden können – in Deutschland besteht Anspruch auf Schadensersatz und vor allem für Geburtsschäden steht eine hohe Summe im Raum, verglichen mit anderen Rechtsbereichen sogar sehr hoch.
Anspruch auf Schmerzensgeld auch für SIE möglich!
Fall | Schadensersatz | Urteil |
Lähmungen aller vier Gliedmaßen | 866.000€ | OLG Frankfurt 2014 |
Schwerste Behinderungen | 683.000€ | LG Gera, 2009 |
Schwerste hirnorganische Schäden | 563.000€ | OLG Stuttgart, 2010 |
Wachkoma mit Lähmung aller vier Extremitäten | 628.000€ | LG Münster, 2003 |
Schwerstbehinderung | 367.000€ | OLG Bamberg, 2016 |
Der Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn Ärzte entgegen den Leitlinien des Fachärztestandards handeln und es zu Behandlungsfehlern kommt, aus denen sich Komplikationen für Mutter und Kind ergeben.
Mögliche Behandlungsfehler mit Folgen der Geburtsschäden sind z.B.:
- Unterlassenes CTG (Überwachung des Pulses, Reaktion des Babys)
- Fehlerhafte Auswertung des CTG
- Hirnschädigung infolge eines Sauerstoffmangels während der Geburt
- Fehlerhafte Missbildungsdiagnostik
- Fehlerhaft behandelte Risikoschwangerschaft
- Verspätete Sectio (Kaiserschnitt)
Fazit
Ist es zu einem Geburtsschaden gekommen, ist nun folgendes wichtig: sich juristischen Beistand zu besorgen. Denn die Versicherer des Arztes/der Ärzte bzw. des Krankenhauses könnten versuchen die Schadenssumme zu umgehen bzw. zu minimieren. Um rechtlich abgesichert zu sein und sicherzustellen, dass die richtige Höhe der Schadenssumme angesetzt sowie durchgesetzt wird, braucht es rechtliche Expertise – die Sie durch uns einholen können.
Als Verbraucherportal kümmern wir uns darum, dass Ihr Anliegen von den richtigen Anwälten bearbeitet wird und nicht nur von den richtigen, sondern auch den besten Anwaltskanzleien Deutschlands. Ihr Fall, egal wie schwerwiegend er sein mag, ist bei uns in den richtigen Händen.
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