Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz

Ungerechtfertigte Kündigung erhalten
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt eine wichtige Rolle im Rahmen des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmern. Es ist ein Verfahren, das darauf abzielt, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern zu erhalten oder wiederherzustellen.
Inhalt des Ratgebers
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Kündigungsschutz
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Rechte der Arbeitnehmer:

Arbeitnehmer, die von gesundheitlichen Problemen betroffen sind, haben bestimmte Rechte im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Zuallererst haben sie das Recht auf eine vertrauliche und diskrete Behandlung ihrer persönlichen Informationen. Die Arbeitnehmer können auch eine aktive Rolle bei der Gestaltung ihres Eingliederungsplans spielen und haben das Recht, über den Prozess und die Entscheidungen informiert zu werden. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Unterstützung durch einen Betriebsrat oder eine Mitarbeitervertretung und können einen Vertrauensmann hinzuziehen, um ihre Interessen zu vertreten.

Pflichten der Arbeitgeber:

Arbeitgeber haben im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements ebenfalls klare Pflichten. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsfähigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehört beispielsweise die Durchführung von Gesprächen mit dem Arbeitnehmer, um die Ursachen der gesundheitlichen Probleme zu ermitteln und mögliche Lösungen zu finden. Der Arbeitgeber sollte auch Maßnahmen zur Prävention ergreifen, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer über seine Rechte und den Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu informieren.

Anwaltliche Beratung:

Die anwaltliche Beratung spielt eine entscheidende Rolle im betrieblichen Eingliederungsmanagement bei Kündigungsschutz. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können von der professionellen Unterstützung eines Anwalts profitieren. Arbeitnehmer können sich von einem Anwalt beraten lassen, um ihre Rechte und Optionen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements zu verstehen und zu schützen. Ein Anwalt kann den Arbeitnehmer auch während des Verfahrens begleiten und sicherstellen, dass seine Interessen angemessen vertreten werden. Arbeitgeber können ebenfalls die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie ihren rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement nachkommen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement auf einen Blick.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist wichtig für den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern.

Rechte der Arbeitnehmer im BEM:

  • Vertrauliche und diskrete Behandlung persönlicher Informationen.
  • Aktive Beteiligung an der Gestaltung des Eingliederungsplans.
  • Recht auf Information über den Prozess und Entscheidungen.
  • Unterstützung durch Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung.
  • Möglichkeit, einen Vertrauensmann hinzuzuziehen.

 

 

 

 

Pflichten der Arbeitgeber im BEM:

  • Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
  • Durchführung von Gesprächen zur Ursachenermittlung und Lösungsfindung.
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Probleme.
  • Informierung des Arbeitnehmers über Rechte und den Prozess.

 

 

 

 

Bedeutung anwaltlicher Beratung im BEM:

  • Arbeitnehmer können Rechte und Optionen verstehen und schützen.
  • Anwaltliche Begleitung während des Verfahrens.
  • Sicherstellung angemessener Interessenvertretung.
  • Arbeitgeber können rechtlichen Pflichten nachkommen und potenzielle Haftung vermeiden.
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